[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_969-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_969","zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen zur Entfernung spezifizierter Risikomaterialien bei kleinen Wiederkäuern","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0969",7070527,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Hinsichtlich der SRM von kleinen Wiederkäuern ist in dem Strategiepapier der Kommission zu TSE (2010-2015) eine zum damaligen Zeitpunkt noch andauernde Neubewertung der Zweckdienlichkeit der SRM-Liste bei kleinen Wiederkäuern erwähnt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „EFSA“) veröffentlichte diese Neubewertung am 2. Dezember 2010 im Rahmen einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu BSE\u002FTSE-Infektiosität im Gewebe von kleinen Wiederkäuern (im Folgenden die „EFSA-Stellungnahme von 2010“) (6). In dieser Stellungnahme kam die EFSA zu dem Schluss, dass die Zahl der mit BSE infizierten kleinen Wiederkäuer, die jedes Jahr in die Lebensmittelkette der Union gelangen könnten, sehr begrenzt ist, und bestätigte, dass diese Schätzungen gegen eine großflächige BSE-Epidemie bei kleinen Wiederkäuern in der Union sprechen. Diese Schlussfolgerung der EFSA gilt für die gesamte Union, unabhängig vom BSE-Risikostatus der einzelnen Mitgliedstaaten.","REG_2018_969 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nHinsichtlich der SRM von kleinen Wiederkäuern ist in dem Strategiepapier der Kommission zu TSE (2010-2015) eine zum damaligen Zeitpunkt noch andauernde Neubewertung der Zweckdienlichkeit der SRM-Liste bei kleinen Wiederkäuern erwähnt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „EFSA“) veröffentlichte diese Neubewertung am 2. Dezember 2010 im Rahmen einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu BSE\u002FTSE-Infektiosität im Gewebe von kleinen Wiederkäuern (im Folgenden die „EFSA-Stellungnahme von 2010“) (6). In dieser Stellungnahme kam die EFSA zu dem Schluss, dass die Zahl der mit BSE infizierten kleinen Wiederkäuer, die jedes Jahr in die Lebensmittelkette der Union gelangen könnten, sehr begrenzt ist, und bestätigte, dass diese Schätzungen gegen eine großflächige BSE-Epidemie bei kleinen Wiederkäuern in der Union sprechen. Diese Schlussfolgerung der EFSA gilt für die gesamte Union, unabhängig vom BSE-Risikostatus der einzelnen Mitgliedstaaten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]