[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_978-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":31,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_978","zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0978",10227132,"Art. 2","art-2",null,"Ab dem 1. Mai 2019 dürfen kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung verbotenen Stoffe enthalten, sowie kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung beschränkten Stoffe enthalten und die nicht den durch diese Verordnung eingeführten Beschränkungen entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.\nAb dem 1. August 2019 dürfen kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung verbotenen Stoffe enthalten, sowie kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung beschränkten Stoffe enthalten und die nicht den durch diese Verordnung eingeführten Beschränkungen entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.","REG_2018_978 - Art. 2\n\nAb dem 1. Mai 2019 dürfen kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung verbotenen Stoffe enthalten, sowie kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung beschränkten Stoffe enthalten und die nicht den durch diese Verordnung eingeführten Beschränkungen entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.\nAb dem 1. August 2019 dürfen kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung verbotenen Stoffe enthalten, sowie kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung beschränkten Stoffe enthalten und die nicht den durch diese Verordnung eingeführten Beschränkungen entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.",{},[22,25,28],{"norm_key":23,"title":17,"slug":24},"Art. 1","art-1",{"norm_key":26,"title":17,"slug":27},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":29,"title":17,"slug":30},"ErwGr. 7","erwgr-7",[32],{"norm_key":33,"title":17,"slug":34},"Art. 3","art-3",[],false]