[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_978-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_978","zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0978",10227127,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","In Anbetracht der Stellungnahme des SCCP vom 21. Juni 2005, der überarbeiteten Stellungnahme des SCCS vom 25. März 2015 in ihrer berichtigten Fassung vom 13. Dezember 2017 und des Vermerks des SCCS vom 6. Oktober 2016 zu dieser Stellungnahme besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit bei der Verwendung von Extrakten und Ölen aus den Blüten von Tagetes minuta und Tagetes patula in kosmetischen Mitteln in einer Konzentration von mehr als 0,01 % in Mitteln, die auf der Haut\u002Fin den Haaren verbleiben, und von 0,1 % in auszuspülenden\u002Fabzuspülenden Mitteln, sowie bei der Verwendung dieser Extrakte und Öle in auf der Haut\u002Fin den Haaren verbleibenden oder auszuspülenden\u002Fabzuspülenden Mitteln mit einem Gehalt von alpha-Terthienyl (Terthiophen) von mehr als 0,35 %. Ferner besteht bei der Verwendung von Extrakten und Ölen aus den Blüten von Tagetes minuta und Tagetes patula in Sonnenschutzmitteln und in Mitteln, die für die Exposition gegenüber natürlicher oder künstlicher UV-Strahlung vermarktet werden, bei jeder Konzentration ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit. Diese Stoffe sollten daher in die Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223\u002F2009 aufgenommen werden.","REG_2018_978 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nIn Anbetracht der Stellungnahme des SCCP vom 21. Juni 2005, der überarbeiteten Stellungnahme des SCCS vom 25. März 2015 in ihrer berichtigten Fassung vom 13. Dezember 2017 und des Vermerks des SCCS vom 6. Oktober 2016 zu dieser Stellungnahme besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit bei der Verwendung von Extrakten und Ölen aus den Blüten von Tagetes minuta und Tagetes patula in kosmetischen Mitteln in einer Konzentration von mehr als 0,01 % in Mitteln, die auf der Haut\u002Fin den Haaren verbleiben, und von 0,1 % in auszuspülenden\u002Fabzuspülenden Mitteln, sowie bei der Verwendung dieser Extrakte und Öle in auf der Haut\u002Fin den Haaren verbleibenden oder auszuspülenden\u002Fabzuspülenden Mitteln mit einem Gehalt von alpha-Terthienyl (Terthiophen) von mehr als 0,35 %. Ferner besteht bei der Verwendung von Extrakten und Ölen aus den Blüten von Tagetes minuta und Tagetes patula in Sonnenschutzmitteln und in Mitteln, die für die Exposition gegenüber natürlicher oder künstlicher UV-Strahlung vermarktet werden, bei jeder Konzentration ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit. Diese Stoffe sollten daher in die Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223\u002F2009 aufgenommen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]