[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2019_1148-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2019_1148","über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98\u002F2013","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R1148",7071955,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Durch die Verordnung (EU) Nr. 98\u002F2013 wurde für die Mitglieder der Allgemeinheit der Zugang zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und deren Verwendung eingeschränkt. Ungeachtet dieser Einschränkung konnten die Mitgliedstaaten jedoch entscheiden, diese Stoffe auf der Grundlage eines Genehmigungs- und Registrierungssystems für die Mitglieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Deshalb bestanden in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Einschränkungen und Kontrollen für Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, was zu Handelshemmnissen innerhalb der Union führen kann und damit das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigt. Zudem haben die bestehenden Einschränkungen und Kontrollen kein ausreichendes Maß an öffentlicher Sicherheit gewährleistet, da sie Kriminelle nicht ausreichend am Erwerb von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe gehindert haben. Die Bedrohung durch selbst hergestellte Explosivstoffe ist hoch geblieben und entwickelt sich ständig weiter.","REG_2019_1148 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDurch die Verordnung (EU) Nr. 98\u002F2013 wurde für die Mitglieder der Allgemeinheit der Zugang zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und deren Verwendung eingeschränkt. Ungeachtet dieser Einschränkung konnten die Mitgliedstaaten jedoch entscheiden, diese Stoffe auf der Grundlage eines Genehmigungs- und Registrierungssystems für die Mitglieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Deshalb bestanden in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Einschränkungen und Kontrollen für Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, was zu Handelshemmnissen innerhalb der Union führen kann und damit das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigt. Zudem haben die bestehenden Einschränkungen und Kontrollen kein ausreichendes Maß an öffentlicher Sicherheit gewährleistet, da sie Kriminelle nicht ausreichend am Erwerb von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe gehindert haben. Die Bedrohung durch selbst hergestellte Explosivstoffe ist hoch geblieben und entwickelt sich ständig weiter.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]