[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2019_2099-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2019_2099","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648\u002F2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R2099",7082045,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Seit der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 648\u002F2012 ist das Volumen von CCP-Tätigkeiten in der Union und weltweit sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch die Bandbreite rasch gestiegen. Angesichts der Einführung zusätzlicher Clearingverpflichtungen und der Zunahme des freiwilligen Clearings durch nicht clearingpflichtige Gegenparteien wird sich das Wachstum der Tätigkeiten von CCPs auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Verordnung (EU) 2019\u002F834 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) ändert die Verordnung (EU) Nr. 648\u002F2012 gezielt, verbessert ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit, schafft weitere Anreize für CCPs, Gegenparteien ein zentrales Clearing von Derivaten anzubieten, und erleichtert kleinen finanziellen und nichtfinanziellen Gegenparteien den Zugang zum Clearing. Die im Zuge der Kapitalmarktunion vertieften und stärker integrierten Kapitalmärkte werden den Bedarf an grenzüberschreitendem Clearing in der Union weiter erhöhen, sodass die Bedeutung und die Verflechtung der CCPs innerhalb des Finanzsystems noch weiter zunehmen wird.","REG_2019_2099 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nSeit der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 648\u002F2012 ist das Volumen von CCP-Tätigkeiten in der Union und weltweit sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch die Bandbreite rasch gestiegen. Angesichts der Einführung zusätzlicher Clearingverpflichtungen und der Zunahme des freiwilligen Clearings durch nicht clearingpflichtige Gegenparteien wird sich das Wachstum der Tätigkeiten von CCPs auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Verordnung (EU) 2019\u002F834 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) ändert die Verordnung (EU) Nr. 648\u002F2012 gezielt, verbessert ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit, schafft weitere Anreize für CCPs, Gegenparteien ein zentrales Clearing von Derivaten anzubieten, und erleichtert kleinen finanziellen und nichtfinanziellen Gegenparteien den Zugang zum Clearing. Die im Zuge der Kapitalmarktunion vertieften und stärker integrierten Kapitalmärkte werden den Bedarf an grenzüberschreitendem Clearing in der Union weiter erhöhen, sodass die Bedeutung und die Verflechtung der CCPs innerhalb des Finanzsystems noch weiter zunehmen wird.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]