[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2019_2115-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2019_2115","zur Änderung der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU und der Verordnungen (EU) Nr. 596\u002F2014 und (EU) 2017\u002F1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R2115",7082179,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Um KMU die Kapitalaufnahme zu erleichtern, damit sie wachsen können, und auch um die weitere Entwicklung spezialisierter, auf die Erfordernisse von KMU-Emittenten mit Wachstumspotenzial zugeschnittener Märkte zu fördern, wurde mit der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eine neue Art von Handelsplatz geschaffen: die KMU-Wachstumsmärkte, die eine Unterkategorie multilateraler Handelssysteme (im Folgenden „MTF“) darstellen. Schon in der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU heißt es: „Schwerpunktmäßig sollte die Aufmerksamkeit darauf gelegt werden, wie eine künftige Regulierung die Nutzung dieses Marktes weiter unterstützen und fördern kann, sowie dass die Verwaltungslast verringert wird und weitere Anreize für KMU geboten werden, sich der Kapitalmärkte über KMU-Wachstumsmärkte zu bedienen.“ In seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag der Kommission für die vorliegende Änderungsverordnung wiederholt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss seinen Standpunkt, wonach die geringe Kommunikation und das bürokratische Vorgehen erhebliche Barrieren darstellen und weitaus größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um diese Hindernisse zu überwinden. Zudem vertrat er die Auffassung, dass auf das Ende der Kette, die KMU selbst, abgezielt werden sollte, indem unter anderem KMU-Verbände, Sozialpartner und Handelskammern einbezogen werden.","REG_2019_2115 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nUm KMU die Kapitalaufnahme zu erleichtern, damit sie wachsen können, und auch um die weitere Entwicklung spezialisierter, auf die Erfordernisse von KMU-Emittenten mit Wachstumspotenzial zugeschnittener Märkte zu fördern, wurde mit der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eine neue Art von Handelsplatz geschaffen: die KMU-Wachstumsmärkte, die eine Unterkategorie multilateraler Handelssysteme (im Folgenden „MTF“) darstellen. Schon in der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU heißt es: „Schwerpunktmäßig sollte die Aufmerksamkeit darauf gelegt werden, wie eine künftige Regulierung die Nutzung dieses Marktes weiter unterstützen und fördern kann, sowie dass die Verwaltungslast verringert wird und weitere Anreize für KMU geboten werden, sich der Kapitalmärkte über KMU-Wachstumsmärkte zu bedienen.“ In seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag der Kommission für die vorliegende Änderungsverordnung wiederholt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss seinen Standpunkt, wonach die geringe Kommunikation und das bürokratische Vorgehen erhebliche Barrieren darstellen und weitaus größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um diese Hindernisse zu überwinden. Zudem vertrat er die Auffassung, dass auf das Ende der Kette, die KMU selbst, abgezielt werden sollte, indem unter anderem KMU-Verbände, Sozialpartner und Handelskammern einbezogen werden.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]