[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2019_6-art-124-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2019_6","über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F82\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0006",7085180,"Art. 124","art-124","Audits der Kommission","KAPITEL VIII INSPEKTIONEN UND KONTROLLEN","Die Kommission kann Audits der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten durchführen, um festzustellen, ob die von diesen zuständigen Behörden durchgeführten Kontrollen tatsächlich angemessen sind. Diese Audits werden mit dem entsprechenden Mitgliedstaat abgestimmt und so durchgeführt, dass unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird.\nNach jedem Audit erstellt die Kommission einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen an den entsprechenden Mitgliedstaat enthält. Die Kommission übermittelt den Berichtsentwurf der zuständigen Behörde zur Stellungnahme und berücksichtigt diese bei der Erstellung des Abschlussberichts. Der Abschlussbericht und die Stellungnahme werden von der Kommission veröffentlicht.","REG_2019_6 - KAPITEL VIII INSPEKTIONEN UND KONTROLLEN - Art. 124 Audits der Kommission\n\nDie Kommission kann Audits der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten durchführen, um festzustellen, ob die von diesen zuständigen Behörden durchgeführten Kontrollen tatsächlich angemessen sind. Diese Audits werden mit dem entsprechenden Mitgliedstaat abgestimmt und so durchgeführt, dass unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird.\nNach jedem Audit erstellt die Kommission einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen an den entsprechenden Mitgliedstaat enthält. Die Kommission übermittelt den Berichtsentwurf der zuständigen Behörde zur Stellungnahme und berücksichtigt diese bei der Erstellung des Abschlussberichts. Der Abschlussbericht und die Stellungnahme werden von der Kommission veröffentlicht.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 123","Kontrollen","art-123",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 122","Umsetzung der Bestimmungen zur Werbung","art-122",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 121","Absatzförderung von Arzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden","art-121",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 125","Eignungszertifikat","art-125",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 126","Besondere Bestimmungen für Inspektionen zur Pharmakovigilanz","art-126",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 127","Nachweis der Produktqualität von Tierarzneimitteln","art-127",[],false]