[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2019_788-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2019_788","über die Europäische Bürgerinitiative","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0788",7085837,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Um Transparenz bei ihrer Finanzierung und Unterstützung zu gewährleisten, sollte die Organisatorengruppe in der Zeit zwischen dem Tag der Registrierung und dem Tag der Einreichung ihrer Initiativen bei der Kommission regelmäßig aktualisierte und detaillierte Informationen über die Quellen der Finanzierung und Unterstützung ihrer Initiativen vorlegen. Diese Informationen sollten im Register und auf der öffentlich zugänglichen Internetseite über die Europäische Bürgerinitiative veröffentlicht werden. Die von den Organisatorengruppen abgegebene Erklärung über die Quellen der Finanzierung und Unterstützung sollte Angaben zu finanzieller Unterstützung, deren Umfang 500 EUR pro Sponsor überschreitet, sowie zu Organisationen enthalten, die die Organisatorengruppen ehrenamtlich unterstützen, wenn die entsprechende Unterstützung wirtschaftlich nicht messbar ist. Juristische Personen, insbesondere Organisationen, die gemäß den Verträgen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürger beitragen, sollten eine Bürgerinitiative fördern, finanzieren und unterstützen können, sofern das gemäß den Verfahren und Bedingungen dieser Verordnung erfolgt.","REG_2019_788 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nUm Transparenz bei ihrer Finanzierung und Unterstützung zu gewährleisten, sollte die Organisatorengruppe in der Zeit zwischen dem Tag der Registrierung und dem Tag der Einreichung ihrer Initiativen bei der Kommission regelmäßig aktualisierte und detaillierte Informationen über die Quellen der Finanzierung und Unterstützung ihrer Initiativen vorlegen. Diese Informationen sollten im Register und auf der öffentlich zugänglichen Internetseite über die Europäische Bürgerinitiative veröffentlicht werden. Die von den Organisatorengruppen abgegebene Erklärung über die Quellen der Finanzierung und Unterstützung sollte Angaben zu finanzieller Unterstützung, deren Umfang 500 EUR pro Sponsor überschreitet, sowie zu Organisationen enthalten, die die Organisatorengruppen ehrenamtlich unterstützen, wenn die entsprechende Unterstützung wirtschaftlich nicht messbar ist. Juristische Personen, insbesondere Organisationen, die gemäß den Verträgen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürger beitragen, sollten eine Bürgerinitiative fördern, finanzieren und unterstützen können, sofern das gemäß den Verfahren und Bedingungen dieser Verordnung erfolgt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 26","erwgr-26",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 32","erwgr-32",[],false]