[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2019_817-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2019_817","zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767\u002F2008, (EU) 2016\u002F399, (EU) 2017\u002F2226, (EU) 2018\u002F1240, (EU) 2018\u002F1726 und (EU) 2018\u002F1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004\u002F512\u002FEG des Rates und des Beschlusses 2008\u002F633\u002FJI des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0817",7086106,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Wenn die Polizeibehörde eines Mitgliedstaats eine Person wegen des Fehlens eines Reisedokuments oder eines anderen glaubwürdigen Dokuments zum Nachweis der Identität dieser Person nicht identifizieren kann oder wenn Zweifel an den von dieser Person vorgelegten Identitätsdaten, der Echtheit des Reisedokuments oder der Identität des Inhabers bestehen oder wenn die Person zu einer Zusammenarbeit nicht in der Lage ist oder sie verweigert, sollte diese Polizeibehörde eine Abfrage im CIR vornehmen können, um die Person zu identifizieren. Für diese Zwecke sollten die Polizeibehörden Fingerabdrücke unter Einsatz von Livescanner-Techniken für Fingerabdrücke abnehmen, vorausgesetzt, dass das Verfahren im Beisein dieser Person eingeleitet wurde. Solche Abfragen im CIR sollten nicht für die Zwecke der Identifizierung Minderjähriger unter zwölf Jahren zulässig sein, es sei denn, das erfolgt zum Wohl des Kindes.","REG_2019_817 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nWenn die Polizeibehörde eines Mitgliedstaats eine Person wegen des Fehlens eines Reisedokuments oder eines anderen glaubwürdigen Dokuments zum Nachweis der Identität dieser Person nicht identifizieren kann oder wenn Zweifel an den von dieser Person vorgelegten Identitätsdaten, der Echtheit des Reisedokuments oder der Identität des Inhabers bestehen oder wenn die Person zu einer Zusammenarbeit nicht in der Lage ist oder sie verweigert, sollte diese Polizeibehörde eine Abfrage im CIR vornehmen können, um die Person zu identifizieren. Für diese Zwecke sollten die Polizeibehörden Fingerabdrücke unter Einsatz von Livescanner-Techniken für Fingerabdrücke abnehmen, vorausgesetzt, dass das Verfahren im Beisein dieser Person eingeleitet wurde. Solche Abfragen im CIR sollten nicht für die Zwecke der Identifizierung Minderjähriger unter zwölf Jahren zulässig sein, es sei denn, das erfolgt zum Wohl des Kindes.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]