[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2019_818-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2019_818","zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018\u002F1726, (EU) 2018\u002F1862 und (EU) 2019\u002F816","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0818",7086339,"Art. 5","art-5","Nichtdiskriminierung und Grundrechte","KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen","Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Verordnung dürfen keine Personen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, einer politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Die Menschenwürde und die Integrität sowie die Grundrechte der Betroffenen, darunter auch das Recht auf Achtung der Privatsphäre und auf Schutz der personenbezogenen Daten, müssen uneingeschränkt gewahrt werden. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die internationalen Schutz benötigen. Dem Kindeswohl ist vorrangig Rechnung zu tragen.","REG_2019_818 - KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen - Art. 5 Nichtdiskriminierung und Grundrechte\n\nBei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Verordnung dürfen keine Personen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, einer politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Die Menschenwürde und die Integrität sowie die Grundrechte der Betroffenen, darunter auch das Recht auf Achtung der Privatsphäre und auf Schutz der personenbezogenen Daten, müssen uneingeschränkt gewahrt werden. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die internationalen Schutz benötigen. Dem Kindeswohl ist vorrangig Rechnung zu tragen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4","Begriffsbestimmungen","art-4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3","Anwendungsbereich","art-3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 2","Ziele","art-2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 6","Europäisches Suchportal","art-6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 7","Nutzung des Europäischen Suchportals","art-7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 8","Erstellung von ESP-Nutzerprofilen","art-8",[],false]