[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2019_877-erwgr-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2019_877","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806\u002F2014 in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0877",7087183,"ErwGr. 20","erwgr-20",null,"Erwägungsgründe","Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 können die zuständigen Behörden Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind, („kooperative Verbünde“) unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung von bestimmten Solvenz- und Liquiditätsanforderungen ausnehmen. Um den Besonderheiten solcher kooperativen Verbünde Rechnung zu tragen, sollte der Ausschuss auch in der Lage sein, solche Kreditinstitute und die Zentralorganisation unter ähnlichen Bedingungen wie in der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 vorgesehen von der Anwendung der MREL auszunehmen, wenn die Kreditinstitute und die Zentralorganisation im selben Mitgliedstaat niedergelassen sind. Ferner sollte der Ausschuss in der Lage sein, Kreditinstitute und die Zentralorganisation bei der Bewertung der Voraussetzungen für eine Abwicklung nach Maßgabe der Merkmale des Solidaritätsmechanismus als Ganzes zu behandeln. Der Ausschuss sollte in der Lage sein, die Einhaltung der externen Anforderung an die MREL durch die Abwicklungsgruppe als Ganzes nach Maßgabe der Merkmale des Solidaritätsmechanismus der jeweiligen Gruppe auf verschiedene Arten sicherzustellen, indem die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten derjenigen Unternehmen berücksichtigt werden, die vom Ausschuss verpflichtet werden, im Einklang mit dem Abwicklungsplan Instrumente, die für die MREL berücksichtigungsfähig sind, außerhalb der Abwicklungsgruppe auszugeben.","REG_2019_877 - Erwägungsgründe - ErwGr. 20\n\nGemäß der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 können die zuständigen Behörden Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind, („kooperative Verbünde“) unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung von bestimmten Solvenz- und Liquiditätsanforderungen ausnehmen. Um den Besonderheiten solcher kooperativen Verbünde Rechnung zu tragen, sollte der Ausschuss auch in der Lage sein, solche Kreditinstitute und die Zentralorganisation unter ähnlichen Bedingungen wie in der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 vorgesehen von der Anwendung der MREL auszunehmen, wenn die Kreditinstitute und die Zentralorganisation im selben Mitgliedstaat niedergelassen sind. Ferner sollte der Ausschuss in der Lage sein, Kreditinstitute und die Zentralorganisation bei der Bewertung der Voraussetzungen für eine Abwicklung nach Maßgabe der Merkmale des Solidaritätsmechanismus als Ganzes zu behandeln. Der Ausschuss sollte in der Lage sein, die Einhaltung der externen Anforderung an die MREL durch die Abwicklungsgruppe als Ganzes nach Maßgabe der Merkmale des Solidaritätsmechanismus der jeweiligen Gruppe auf verschiedene Arten sicherzustellen, indem die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten derjenigen Unternehmen berücksichtigt werden, die vom Ausschuss verpflichtet werden, im Einklang mit dem Abwicklungsplan Instrumente, die für die MREL berücksichtigungsfähig sind, außerhalb der Abwicklungsgruppe auszugeben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 17","erwgr-17",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 23","erwgr-23",[],false]