[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_1055-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_1055","zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071\u002F2009, (EG) Nr. 1072\u002F2009 und (EU) Nr. 1024\u002F2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R1055",7088343,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","Als Adressaten der Vorschriften für die grenzüberschreitende Beförderung tragen die Verkehrsunternehmen die Konsequenzen der von ihnen begangenen Verstöße. Um jedoch Missbrauch durch Unternehmen zu verhindern, die Verträge über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit Güterkraftverkehrsunternehmen schließen, sollten die Mitgliedstaaten auch klare und vorhersehbare Vorschriften über Sanktionen gegen Versender, Spediteure, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer vorsehen, wenn sie wussten oder angesichts aller relevanten Umstände hätten wissen müssen, dass die von ihnen in Auftrag gegebenen Verkehrsdienstleistungen zu Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1072\u002F2009 führen.","REG_2020_1055 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nAls Adressaten der Vorschriften für die grenzüberschreitende Beförderung tragen die Verkehrsunternehmen die Konsequenzen der von ihnen begangenen Verstöße. Um jedoch Missbrauch durch Unternehmen zu verhindern, die Verträge über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit Güterkraftverkehrsunternehmen schließen, sollten die Mitgliedstaaten auch klare und vorhersehbare Vorschriften über Sanktionen gegen Versender, Spediteure, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer vorsehen, wenn sie wussten oder angesichts aller relevanten Umstände hätten wissen müssen, dass die von ihnen in Auftrag gegebenen Verkehrsdienstleistungen zu Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1072\u002F2009 führen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]