[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_1149-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_1149","zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Diisocyanaten","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R1149",7088440,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Am 5. Dezember 2017 verabschiedete der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) seine Stellungnahme (4) mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung in der durch den RAC geänderten Form im Hinblick auf die Wirksamkeit bei der Verringerung der Risiken die geeignetste unionsweite Maßnahme darstellt, um die von der Exposition gegenüber diesen Stoffen ausgehenden Risiken zu reduzieren. Darüber hinaus war er der Auffassung, dass durch die Einführung der vorgeschlagenen Beschränkung in ihrer geänderten Form auch die mit Diisocyanaten in Verbindung stehenden Fälle von Dermatitis zurückgehen würden.","REG_2020_1149 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nAm 5. Dezember 2017 verabschiedete der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) seine Stellungnahme (4) mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung in der durch den RAC geänderten Form im Hinblick auf die Wirksamkeit bei der Verringerung der Risiken die geeignetste unionsweite Maßnahme darstellt, um die von der Exposition gegenüber diesen Stoffen ausgehenden Risiken zu reduzieren. Darüber hinaus war er der Auffassung, dass durch die Einführung der vorgeschlagenen Beschränkung in ihrer geänderten Form auch die mit Diisocyanaten in Verbindung stehenden Fälle von Dermatitis zurückgehen würden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]