[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_2011-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_2011","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409\u002F2013 zur Zahlungsverkehrsstatistik (EZB\u002F2013\u002F43) (EZB\u002F2020\u002F59)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-09","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R2011",7089441,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Angesichts der Verzahnung von Zahlungsinstrumenten und Zahlungssystemen ist das öffentliche Vertrauen in die jeweiligen Zahlungsinstrumente maßgeblich für das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme. Aufgrund finanzieller Verluste, die auf Betrug zurückzuführen sind, wird das öffentliche Vertrauen in Zahlungsinstrumente untergraben. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu treffen, durch welche die Sicherheit der Zahlungsinstrumente und ihrer Nutzer sowie der Zahlungssysteme, die solche Zahlungen durchlaufen, sichergestellt ist. Aus diesem Grund ist es hinreichend gerechtfertigt, sowohl die Schwere des Betrugs als auch die Betrugsmethoden zu überwachen, um den Schutz, die Sicherheit und die Effizienz dieser Instrumente zu gewährleisten, damit diese reibungslos funktionieren können.","REG_2020_2011 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nAngesichts der Verzahnung von Zahlungsinstrumenten und Zahlungssystemen ist das öffentliche Vertrauen in die jeweiligen Zahlungsinstrumente maßgeblich für das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme. Aufgrund finanzieller Verluste, die auf Betrug zurückzuführen sind, wird das öffentliche Vertrauen in Zahlungsinstrumente untergraben. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu treffen, durch welche die Sicherheit der Zahlungsinstrumente und ihrer Nutzer sowie der Zahlungssysteme, die solche Zahlungen durchlaufen, sichergestellt ist. Aus diesem Grund ist es hinreichend gerechtfertigt, sowohl die Schwere des Betrugs als auch die Betrugsmethoden zu überwachen, um den Schutz, die Sicherheit und die Effizienz dieser Instrumente zu gewährleisten, damit diese reibungslos funktionieren können.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]