[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_2221-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_2221","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303\u002F2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R2221",7089845,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Im Rahmen des ESF sollten die Mitgliedstaaten die Mittel aus REACT-EU in erster Linie dafür nutzen, den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Sozialsystemen zu unterstützen und dabei die Erhaltung von Arbeitsplätzen, unter anderem durch Kurzarbeitsregelungen und durch Unterstützung von Selbstständigen sowie von Unternehmern und Freiberuflern, Künstlern und Kulturschaffenden sicherstellen. Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen, insbesondere für Selbstständige, zielen darauf ab, Arbeitnehmer und Selbstständige vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit zu schützen, und gleichzeitig die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen aufrechtzuerhalten und die Löhne der Arbeitnehmer auf dem gleichen Niveau zu halten. Die Mittel aus REACT-EU, die für solche Programme bereitgestellt werden, sind ausschließlich zur Unterstützung der Beschäftigten zu verwenden. Unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen infolge der COVID-19-Pandemie sollte es möglich sein, Kurzarbeitsregelungen für Arbeitnehmer und Selbstständige zu unterstützen, auch wenn eine solche Unterstützung nicht mit aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen kombiniert wird, es sei denn, das nationale Recht schreibt solche Maßnahmen vor. Diese Regel sollte auch einheitlich für Kurzarbeitsregelungen gelten, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303\u002F2013 in der durch die Verordnungen (EU) 2020\u002F460 und (EU) 2020\u002F558 infolge der COVID-19-Krise geänderten Fassung unterstützt wurden und auch künftig im Rahmen der speziellen Investitionspriorität „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ unterstützt werden. Die Unterstützung solcher Kurzarbeitsregelungen durch die Union sollte zeitlich begrenzt sein.","REG_2020_2221 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nIm Rahmen des ESF sollten die Mitgliedstaaten die Mittel aus REACT-EU in erster Linie dafür nutzen, den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Sozialsystemen zu unterstützen und dabei die Erhaltung von Arbeitsplätzen, unter anderem durch Kurzarbeitsregelungen und durch Unterstützung von Selbstständigen sowie von Unternehmern und Freiberuflern, Künstlern und Kulturschaffenden sicherstellen. Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen, insbesondere für Selbstständige, zielen darauf ab, Arbeitnehmer und Selbstständige vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit zu schützen, und gleichzeitig die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen aufrechtzuerhalten und die Löhne der Arbeitnehmer auf dem gleichen Niveau zu halten. Die Mittel aus REACT-EU, die für solche Programme bereitgestellt werden, sind ausschließlich zur Unterstützung der Beschäftigten zu verwenden. Unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen infolge der COVID-19-Pandemie sollte es möglich sein, Kurzarbeitsregelungen für Arbeitnehmer und Selbstständige zu unterstützen, auch wenn eine solche Unterstützung nicht mit aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen kombiniert wird, es sei denn, das nationale Recht schreibt solche Maßnahmen vor. Diese Regel sollte auch einheitlich für Kurzarbeitsregelungen gelten, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303\u002F2013 in der durch die Verordnungen (EU) 2020\u002F460 und (EU) 2020\u002F558 infolge der COVID-19-Krise geänderten Fassung unterstützt wurden und auch künftig im Rahmen der speziellen Investitionspriorität „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ unterstützt werden. 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