[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_2221-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_2221","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303\u002F2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R2221",7089835,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Als Reaktion auf die Auswirkungen der Krise wurden die Verordnungen (EU) Nr. 1301\u002F2013 (4) und (EU) Nr. 1303\u002F2013 (5)des Europäischen Parlaments und des Rates bereits durch die Verordnung (EU) 2020\u002F460 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) geändert, um für eine größere Flexibilität bei der Durchführung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (im Folgenden gemeinsam „Fonds“) sowie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unterstützten operationellen Programme zu sorgen. In Anbetracht der Verschärfung der schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Union wurden beide Verordnungen allerdings durch die Verordnung (EU) 2020\u002F558 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) erneut geändert. Durch diese Änderungen wurde den Mitgliedstaaten eine außerordentliche zusätzliche Flexibilität eingeräumt, um sie so in die Lage zu versetzen, sich auf die notwendige Reaktion auf die beispiellose Krise zu konzentrieren; dies geschah durch Ausweitung der Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Unterstützung aus den Fonds zu mobilisieren, und durch Vereinfachung der Verfahrensanforderungen im Zusammenhang mit Programmdurchführung und Prüfung.","REG_2020_2221 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nAls Reaktion auf die Auswirkungen der Krise wurden die Verordnungen (EU) Nr. 1301\u002F2013 (4) und (EU) Nr. 1303\u002F2013 (5)des Europäischen Parlaments und des Rates bereits durch die Verordnung (EU) 2020\u002F460 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) geändert, um für eine größere Flexibilität bei der Durchführung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (im Folgenden gemeinsam „Fonds“) sowie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unterstützten operationellen Programme zu sorgen. In Anbetracht der Verschärfung der schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Union wurden beide Verordnungen allerdings durch die Verordnung (EU) 2020\u002F558 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) erneut geändert. Durch diese Änderungen wurde den Mitgliedstaaten eine außerordentliche zusätzliche Flexibilität eingeräumt, um sie so in die Lage zu versetzen, sich auf die notwendige Reaktion auf die beispiellose Krise zu konzentrieren; dies geschah durch Ausweitung der Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Unterstützung aus den Fonds zu mobilisieren, und durch Vereinfachung der Verfahrensanforderungen im Zusammenhang mit Programmdurchführung und Prüfung.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]