[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_268-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_268","zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) in flüssigen Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R0268",7090011,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Die vom Antragsteller beantragte erweiterte Verwendung von Sorbinsäure (E 200) in flüssigen Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern erfordert eine Aktualisierung der EU-Liste. Die erweiterte Verwendung von Sorbinsäure (E 200) führt nicht zu einer höheren Exposition gegenüber Sorbinsäure (E 200) und dürfte keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Im Übrigen gibt die Exposition gegenüber Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) laut der Behörde im Rahmen der bereits zugelassenen Verwendungen und Verwendungsmengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken, da sie nicht zu einer Überschreitung der ADI führt. Folglich kann auf das Einholen eines Gutachtens bei der Behörde verzichtet werden.","REG_2020_268 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nDie vom Antragsteller beantragte erweiterte Verwendung von Sorbinsäure (E 200) in flüssigen Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern erfordert eine Aktualisierung der EU-Liste. Die erweiterte Verwendung von Sorbinsäure (E 200) führt nicht zu einer höheren Exposition gegenüber Sorbinsäure (E 200) und dürfte keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Im Übrigen gibt die Exposition gegenüber Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) laut der Behörde im Rahmen der bereits zugelassenen Verwendungen und Verwendungsmengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken, da sie nicht zu einer Überschreitung der ADI führt. Folglich kann auf das Einholen eines Gutachtens bei der Behörde verzichtet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]