[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_283-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_283","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904\u002F2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R0283",7090050,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Es ist daher notwendig, die Rechte betroffener Personen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 904\u002F2010 einzuschränken. Die uneingeschränkte Anwendung der Rechte und Pflichten der betroffenen Personen würde das Ziel der wirksamen Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs erheblich einschränken und würde es den betroffenen Personen aufgrund des erheblichen Umfangs der von den Zahlungsdienstleistern übermittelten Informationen und der sich daraus ergebenden hohen Zahl von Anträgen der betroffenen Personen bei den Mitgliedstaaten oder bei der Kommission oder bei beiden erlauben, laufende Analysen und Ermittlungen zu behindern. Dadurch würde die Fähigkeit der Steuerbehörden beeinträchtigt, das Ziel dieser Verordnung zu verfolgen, da die gemäß dieser Verordnung durchgeführten Untersuchungen, Analysen, Ermittlungen und Verfahren gefährdet würden. Daher sollten bei der Verarbeitung von Informationen nach dieser Verordnung Einschränkungen der Rechte der betroffenen Personen gelten. Das Ziel der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs kann nicht durch andere, weniger restriktive, aber genauso wirksame Mittel erreicht werden.","REG_2020_283 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nEs ist daher notwendig, die Rechte betroffener Personen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 904\u002F2010 einzuschränken. Die uneingeschränkte Anwendung der Rechte und Pflichten der betroffenen Personen würde das Ziel der wirksamen Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs erheblich einschränken und würde es den betroffenen Personen aufgrund des erheblichen Umfangs der von den Zahlungsdienstleistern übermittelten Informationen und der sich daraus ergebenden hohen Zahl von Anträgen der betroffenen Personen bei den Mitgliedstaaten oder bei der Kommission oder bei beiden erlauben, laufende Analysen und Ermittlungen zu behindern. Dadurch würde die Fähigkeit der Steuerbehörden beeinträchtigt, das Ziel dieser Verordnung zu verfolgen, da die gemäß dieser Verordnung durchgeführten Untersuchungen, Analysen, Ermittlungen und Verfahren gefährdet würden. Daher sollten bei der Verarbeitung von Informationen nach dieser Verordnung Einschränkungen der Rechte der betroffenen Personen gelten. Das Ziel der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs kann nicht durch andere, weniger restriktive, aber genauso wirksame Mittel erreicht werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]