[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_354-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_354","zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008\u002F38\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R0354",7090098,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit sollte die Richtlinie 2008\u002F38\u002FEG aufgehoben und durch eine Verordnung ersetzt werden, die keine Aspekte enthält, die eine Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten erfordern würden. Die letzten Änderungen der genannten Richtlinie wurden bereits sukzessive durch Verordnungen vorgenommen, da die betreffenden Bestimmungen nicht in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Darüber hinaus sind die allgemeinen Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke in der Verordnung (EG) Nr. 767\u002F2009 festgelegt.","REG_2020_354 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nAus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit sollte die Richtlinie 2008\u002F38\u002FEG aufgehoben und durch eine Verordnung ersetzt werden, die keine Aspekte enthält, die eine Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten erfordern würden. Die letzten Änderungen der genannten Richtlinie wurden bereits sukzessive durch Verordnungen vorgenommen, da die betreffenden Bestimmungen nicht in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Darüber hinaus sind die allgemeinen Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke in der Verordnung (EG) Nr. 767\u002F2009 festgelegt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 9","erwgr-9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 1","art-1",[],false]