[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_741-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_741","über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R0741",7090813,"Art. 9","art-9","Information und Sensibilisierung",null,"Das Einsparen von Wasserressourcen durch Wasserwiederverwendung wird in den Mitgliedstaaten, in denen aufbereitetes Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung verwendet wird, zum Gegenstand allgemeiner Sensibilisierungskampagnen gemacht. Solche Kampagnen können auch die Werbung für die Vorteile einer sicheren Wasserwiederverwendung einschließen.\nDie betreffenden Mitgliedstaaten können zudem Informationskampagnen für Endnutzer durchführen, um für die optimale und sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser zu sorgen und auf diese Weise ein hohes Maß an Schutz für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier sicherzustellen.\nDie Mitgliedstaaten können diese Informations- und Sensibilisierungskampagnen dem Umfang der Wasserwiederverwendung anpassen.","REG_2020_741 - Art. 9 Information und Sensibilisierung\n\nDas Einsparen von Wasserressourcen durch Wasserwiederverwendung wird in den Mitgliedstaaten, in denen aufbereitetes Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung verwendet wird, zum Gegenstand allgemeiner Sensibilisierungskampagnen gemacht. Solche Kampagnen können auch die Werbung für die Vorteile einer sicheren Wasserwiederverwendung einschließen.\nDie betreffenden Mitgliedstaaten können zudem Informationskampagnen für Endnutzer durchführen, um für die optimale und sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser zu sorgen und auf diese Weise ein hohes Maß an Schutz für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier sicherzustellen.\nDie Mitgliedstaaten können diese Informations- und Sensibilisierungskampagnen dem Umfang der Wasserwiederverwendung anpassen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 8","Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten","art-8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 7","Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen","art-7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 6","Verpflichtungen hinsichtlich Genehmigungen für aufbereitetes Wasser","art-6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 10","Information der Öffentlichkeit","art-10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 11","Information über die Überwachung der Umsetzung","art-11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 12","Bewertung und Überprüfung","art-12",[],false]