[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_741-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_741","über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R0741",7090770,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Gesundheitsstandards für die Lebensmittelhygiene bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die mit aufbereitetem Wasser bewässert werden, können nur erreicht werden, wenn bei den Qualitätsanforderungen für aufbereitetes Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten keine erheblichen Unterschiede bestehen. Die Harmonisierung der Anforderungen würde auch zum wirksamen Funktionieren des Binnenmarkts für diese Erzeugnisse beitragen. Es empfiehlt sich daher, durch die Festlegung von Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung für eine Mindestharmonisierung zu sorgen. Diese Mindestanforderungen sollten Mindestparameter für aufbereitetes Wasser, die sich auf die technischen Berichte der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission stützen und internationale Normen für die Wasserwiederverwendung widerspiegeln, und andere strengere oder zusätzliche Qualitätsanforderungen umfassen, die erforderlichenfalls von den zuständigen Behörden zusammen mit zweckdienlichen Vorsorgemaßnahmen vorgeschrieben werden.","REG_2020_741 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nGesundheitsstandards für die Lebensmittelhygiene bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die mit aufbereitetem Wasser bewässert werden, können nur erreicht werden, wenn bei den Qualitätsanforderungen für aufbereitetes Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten keine erheblichen Unterschiede bestehen. Die Harmonisierung der Anforderungen würde auch zum wirksamen Funktionieren des Binnenmarkts für diese Erzeugnisse beitragen. Es empfiehlt sich daher, durch die Festlegung von Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung für eine Mindestharmonisierung zu sorgen. Diese Mindestanforderungen sollten Mindestparameter für aufbereitetes Wasser, die sich auf die technischen Berichte der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission stützen und internationale Normen für die Wasserwiederverwendung widerspiegeln, und andere strengere oder zusätzliche Qualitätsanforderungen umfassen, die erforderlichenfalls von den zuständigen Behörden zusammen mit zweckdienlichen Vorsorgemaßnahmen vorgeschrieben werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]