[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_741-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_741","über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R0741",7090788,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Die Verordnung (EG) Nr. 852\u002F2004 enthält allgemeine Vorschriften für Lebensmittelunternehmer und erstreckt sich auf die Produktion, die Verarbeitung, die Verteilung und das Inverkehrbringen von für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmitteln. Jene Verordnung betrifft die Gesundheitsqualität von Lebensmitteln, und gemäß einem ihrer Grundprinzipien liegt die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels beim Lebensmittelunternehmer. Jene Verordnung wird auch durch detaillierte Orientierungshilfen gestützt. Dabei kommt der Bekanntmachung der Kommission mit dem Leitfaden zur Eindämmung mikrobiologischer Risiken durch gute Hygiene bei der Primärproduktion von frischem Obst und Gemüse besondere Bedeutung zu. Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Mindestanforderungen für aufbereitetes Wasser hindern die Lebensmittelunternehmer nicht daran, die zur Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 852\u002F2004 erforderliche Wasserqualität zu erreichen, indem sie in einem späteren Verfahrensschritt verschiedene Optionen der Wasserbehandlung für sich genommen oder in Kombination mit Optionen der Nichtbehandlung nutzen.","REG_2020_741 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nDie Verordnung (EG) Nr. 852\u002F2004 enthält allgemeine Vorschriften für Lebensmittelunternehmer und erstreckt sich auf die Produktion, die Verarbeitung, die Verteilung und das Inverkehrbringen von für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmitteln. Jene Verordnung betrifft die Gesundheitsqualität von Lebensmitteln, und gemäß einem ihrer Grundprinzipien liegt die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels beim Lebensmittelunternehmer. Jene Verordnung wird auch durch detaillierte Orientierungshilfen gestützt. Dabei kommt der Bekanntmachung der Kommission mit dem Leitfaden zur Eindämmung mikrobiologischer Risiken durch gute Hygiene bei der Primärproduktion von frischem Obst und Gemüse besondere Bedeutung zu. Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Mindestanforderungen für aufbereitetes Wasser hindern die Lebensmittelunternehmer nicht daran, die zur Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 852\u002F2004 erforderliche Wasserqualität zu erreichen, indem sie in einem späteren Verfahrensschritt verschiedene Optionen der Wasserbehandlung für sich genommen oder in Kombination mit Optionen der Nichtbehandlung nutzen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]