[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2020_741-erwgr-36-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2020_741","über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020R0741",7090796,"ErwGr. 36","erwgr-36",null,"Erwägungsgründe","Die Mindestanforderungen an die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser spiegeln die verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisse und international anerkannten Normen und Verfahren für die Wasserwiederverwendung wider und garantieren, dass dieses Wasser sicher für die landwirtschaftliche Bewässerung genutzt werden kann; damit gewährleisten sie ein hohes Schutzniveau für die Umwelt sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung der vorliegenden Verordnung, oder sofern neue wissenschaftliche Entwicklungen und technische Fortschritte es erfordern, sollte die Kommission prüfen können, ob die Mindestanforderungen des Anhangs I Abschnitt 2 überarbeitet werden müssen, und sollte gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnung vorlegen.","REG_2020_741 - Erwägungsgründe - ErwGr. 36\n\nDie Mindestanforderungen an die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser spiegeln die verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisse und international anerkannten Normen und Verfahren für die Wasserwiederverwendung wider und garantieren, dass dieses Wasser sicher für die landwirtschaftliche Bewässerung genutzt werden kann; damit gewährleisten sie ein hohes Schutzniveau für die Umwelt sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung der vorliegenden Verordnung, oder sofern neue wissenschaftliche Entwicklungen und technische Fortschritte es erfordern, sollte die Kommission prüfen können, ob die Mindestanforderungen des Anhangs I Abschnitt 2 überarbeitet werden müssen, und sollte gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnung vorlegen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 33","erwgr-33",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 39","erwgr-39",[],false]