[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2021_1059-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2021_1059","über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R1059",7091681,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Pariser Übereinkommen umzusetzen und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, werden die Fonds dazu beitragen, dass Klimaschutzerwägungen systematisch einbezogen werden und das Ziel erreich wird, insgesamt 30 % der Ausgaben aus dem Unionshaushalt für die Unterstützung der Klimaschutzziele zu verwenden. In diesem Zusammenhang sollten aus den Fonds Tätigkeiten unterstützt werden, die die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Union beachten und die keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020\u002F852 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) verursachen.","REG_2021_1059 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nAngesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Pariser Übereinkommen umzusetzen und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, werden die Fonds dazu beitragen, dass Klimaschutzerwägungen systematisch einbezogen werden und das Ziel erreich wird, insgesamt 30 % der Ausgaben aus dem Unionshaushalt für die Unterstützung der Klimaschutzziele zu verwenden. In diesem Zusammenhang sollten aus den Fonds Tätigkeiten unterstützt werden, die die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Union beachten und die keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020\u002F852 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) verursachen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]