[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2021_1119-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2021_1119","zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401\u002F2009 und (EU) 2018\u002F1999 („Europäisches Klimagesetz“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R1119",7092473,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel for Climate Change, IPCC) liefert in seinem Sonderbericht aus dem Jahr 2018 über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellen Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Beseitigung von Armut eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für die Bekämpfung des Klimawandels und verdeutlicht, dass schnell noch mehr für den Klimaschutz und für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft getan werden muss. Dieser Bericht bestätigt, dass die Treibhausgasemissionen dringend reduziert werden müssen und dass die Erwärmung durch den Klimawandel auf 1,5 °C begrenzt werden muss, insbesondere um die Wahrscheinlichkeit extremer Wetterereignisse und des Erreichens von Kipppunkten zu verringern. Der Weltbiodiversitätsrat (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES) hat in seinem Globalen Sachstandsbericht über biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen aus dem Jahr 2019 auf einen weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt hingewiesen, für den der Klimawandel der drittwichtigste Faktor ist.","REG_2021_1119 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDer Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel for Climate Change, IPCC) liefert in seinem Sonderbericht aus dem Jahr 2018 über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellen Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Beseitigung von Armut eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für die Bekämpfung des Klimawandels und verdeutlicht, dass schnell noch mehr für den Klimaschutz und für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft getan werden muss. Dieser Bericht bestätigt, dass die Treibhausgasemissionen dringend reduziert werden müssen und dass die Erwärmung durch den Klimawandel auf 1,5 °C begrenzt werden muss, insbesondere um die Wahrscheinlichkeit extremer Wetterereignisse und des Erreichens von Kipppunkten zu verringern. Der Weltbiodiversitätsrat (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES) hat in seinem Globalen Sachstandsbericht über biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen aus dem Jahr 2019 auf einen weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt hingewiesen, für den der Klimawandel der drittwichtigste Faktor ist.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]