[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2021_1173-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2021_1173","zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018\u002F1488","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R1173",7093658,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Der Auftrag des Gemeinsamen Unternehmens sollte in einen Verwaltungsbereich und sechs technische Bereiche unterteilt werden, die jeweils Tätigkeiten zur Infrastruktur, Tätigkeiten zur Föderierung der Hochleistungsrechendienste, technologiebezogene Tätigkeiten, Tätigkeiten zu Hochleistungsrechenanwendungen, Tätigkeiten zur Ausweitung der Nutzung und der Kompetenzen sowie Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit betreffen. Das Programm „Digitales Europa“ sollte genutzt werden, um den Bereich „Infrastruktur“, einen Teil des Bereichs „Föderierung der Hochleistungsrechendienste“ und den Bereich „Ausweitung der Nutzung und der Kompetenzen“ zu finanzieren. Die Fazilität „Connecting Europe“ sollte genutzt werden, um die verbleibenden Tätigkeiten im Bereich „Föderierung der Hochleistungsrechendienste“, d. h. die Zusammenführung von Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Datenressourcen, sowie die Zusammenführung mit den gemeinsamen europäischen Datenräumen und sicheren Cloud-Infrastrukturen der Union, zu finanzieren. „Horizont Europa“ sollte genutzt werden, um den Bereich „Technologie“, den Bereich „Anwendung“ und den Bereich „Internationale Zusammenarbeit“ zu finanzieren.","REG_2021_1173 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nDer Auftrag des Gemeinsamen Unternehmens sollte in einen Verwaltungsbereich und sechs technische Bereiche unterteilt werden, die jeweils Tätigkeiten zur Infrastruktur, Tätigkeiten zur Föderierung der Hochleistungsrechendienste, technologiebezogene Tätigkeiten, Tätigkeiten zu Hochleistungsrechenanwendungen, Tätigkeiten zur Ausweitung der Nutzung und der Kompetenzen sowie Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit betreffen. Das Programm „Digitales Europa“ sollte genutzt werden, um den Bereich „Infrastruktur“, einen Teil des Bereichs „Föderierung der Hochleistungsrechendienste“ und den Bereich „Ausweitung der Nutzung und der Kompetenzen“ zu finanzieren. Die Fazilität „Connecting Europe“ sollte genutzt werden, um die verbleibenden Tätigkeiten im Bereich „Föderierung der Hochleistungsrechendienste“, d. h. die Zusammenführung von Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Datenressourcen, sowie die Zusammenführung mit den gemeinsamen europäischen Datenräumen und sicheren Cloud-Infrastrukturen der Union, zu finanzieren. „Horizont Europa“ sollte genutzt werden, um den Bereich „Technologie“, den Bereich „Anwendung“ und den Bereich „Internationale Zusammenarbeit“ zu finanzieren.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]