[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2021_1237-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2021_1237","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651\u002F2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R1237",7093945,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Durchführbarkeitsstudien, die im Anschluss an eine Evaluierung und die Erstellung einer Rangliste durch unabhängige Sachverständige mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden und als exzellent und der Förderung durch öffentliche Mittel würdig angesehen werden, aber aufgrund fehlender Mittel nicht aus dem Rahmenprogramm Horizont gefördert werden können, dürfen mit nationalen Mitteln, einschließlich Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 bzw. aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für den Zeitraum 2021-2027 unterstützt werden. Staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von KMU durchgeführt werden, sollten als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden. Darüber hinaus sollte es nicht erforderlich sein, Voraussetzungen für die Förderfähigkeit, die im Vorfeld der Vergabe des Exzellenzsiegels nach den Vorschriften für das Rahmenprogramm Horizont 2020 oder das Rahmenprogramm Horizont Europa bereits auf Unionsebene geprüft wurden, erneut zu prüfen. Ob die Einrichtungen, die die Vorhaben durchführen, einen Erwerbszweck haben oder nicht, ist nach dem Wettbewerbsrecht kein relevantes Kriterium.","REG_2021_1237 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nForschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Durchführbarkeitsstudien, die im Anschluss an eine Evaluierung und die Erstellung einer Rangliste durch unabhängige Sachverständige mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden und als exzellent und der Förderung durch öffentliche Mittel würdig angesehen werden, aber aufgrund fehlender Mittel nicht aus dem Rahmenprogramm Horizont gefördert werden können, dürfen mit nationalen Mitteln, einschließlich Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 bzw. aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für den Zeitraum 2021-2027 unterstützt werden. Staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von KMU durchgeführt werden, sollten als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden. Darüber hinaus sollte es nicht erforderlich sein, Voraussetzungen für die Förderfähigkeit, die im Vorfeld der Vergabe des Exzellenzsiegels nach den Vorschriften für das Rahmenprogramm Horizont 2020 oder das Rahmenprogramm Horizont Europa bereits auf Unionsebene geprüft wurden, erneut zu prüfen. Ob die Einrichtungen, die die Vorhaben durchführen, einen Erwerbszweck haben oder nicht, ist nach dem Wettbewerbsrecht kein relevantes Kriterium.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 10","erwgr-10",[],false]