[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2021_1237-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2021_1237","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651\u002F2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R1237",7093946,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker fester Breitbandnetze und staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker passiver Mobilfunknetze sollten als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden, damit in Gebieten mit Marktversagen ein Beitrag zur Überbrückung der digitalen Kluft geleistet, gleichzeitig aber die Gefahr von Wettbewerbsverfälschungen und der Verdrängung privater Investitionen begrenzt wird.","REG_2021_1237 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nStaatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker fester Breitbandnetze und staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker passiver Mobilfunknetze sollten als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden, damit in Gebieten mit Marktversagen ein Beitrag zur Überbrückung der digitalen Kluft geleistet, gleichzeitig aber die Gefahr von Wettbewerbsverfälschungen und der Verdrängung privater Investitionen begrenzt wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]