[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2021_2085-erwgr-58-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2021_2085","zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219\u002F2007, (EU) Nr. 557\u002F2014, (EU) Nr. 558\u002F2014, (EU) Nr. 559\u002F2014, (EU) Nr. 560\u002F2014, (EU) Nr. 561\u002F2014 und (EU) Nr. 642\u002F2014","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R2085",7095033,"ErwGr. 58","erwgr-58",null,"Erwägungsgründe","Da Wasserstoff als Brennstoff oder als Energieträger und Energiespeicher eingesetzt werden kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Partnerschaft für sauberen Wasserstoff eine strukturierte Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen europäischen Partnerschaften, insbesondere für den Endverbrauch, begründet. Die europäische Partnerschaft für sauberen Wasserstoff sollte insbesondere mit den europäischen Partnerschaften für den emissionsfreien Straßen- bzw. Schiffsverkehr, für das europäische Eisenbahnsystem, für saubere Luftfahrt, für Prozesse für den Planeten sowie für sauberen Stahl interagieren. Zu diesem Zweck sollte eine Struktur eingerichtet werden, die dem Verwaltungsrat Bericht erstattet, um die Zusammenarbeit und Synergien zwischen diesen Partnerschaften im Wasserstoffbereich sicherzustellen. Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff wäre die einzige Partnerschaft, die sich auf Technologien zur Wasserstofferzeugung konzentriert. Die Zusammenarbeit mit Partnerschaften für den Endverbrauch sollte sich insbesondere auf die Demonstration der Technologie und die gemeinsame Festlegung von Spezifikationen konzentrieren.","REG_2021_2085 - Erwägungsgründe - ErwGr. 58\n\nDa Wasserstoff als Brennstoff oder als Energieträger und Energiespeicher eingesetzt werden kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Partnerschaft für sauberen Wasserstoff eine strukturierte Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen europäischen Partnerschaften, insbesondere für den Endverbrauch, begründet. Die europäische Partnerschaft für sauberen Wasserstoff sollte insbesondere mit den europäischen Partnerschaften für den emissionsfreien Straßen- bzw. Schiffsverkehr, für das europäische Eisenbahnsystem, für saubere Luftfahrt, für Prozesse für den Planeten sowie für sauberen Stahl interagieren. Zu diesem Zweck sollte eine Struktur eingerichtet werden, die dem Verwaltungsrat Bericht erstattet, um die Zusammenarbeit und Synergien zwischen diesen Partnerschaften im Wasserstoffbereich sicherzustellen. Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff wäre die einzige Partnerschaft, die sich auf Technologien zur Wasserstofferzeugung konzentriert. Die Zusammenarbeit mit Partnerschaften für den Endverbrauch sollte sich insbesondere auf die Demonstration der Technologie und die gemeinsame Festlegung von Spezifikationen konzentrieren.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 57","erwgr-57",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 55","erwgr-55",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 61","erwgr-61",[],false]