[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2021_2116-erwgr-81-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2021_2116","über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306\u002F2013","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R2116",7095698,"ErwGr. 81","erwgr-81",null,"Erwägungsgründe","Soll das Ziel erreicht werden, dass die Verwendung der Mittel aus dem EGFL und dem ELER einer öffentlichen Kontrolle unterliegt, so müssen bestimmte Informationen über Begünstigte öffentlich bekannt gemacht werden. Zu diesen Informationen sollten Angaben über die Identität des Begünstigten, den gewährten Betrag, den Fonds, aus dem dieser gezahlt wird, sowie über das betroffene spezifische Ziel des Vorhabens gehören. Diese Informationen sollten so veröffentlicht werden, dass dabei so wenig wie möglich in die Rechte der Begünstigten auf Achtung ihres Privatlebens und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten eingegriffen wird. Die beiden Rechte sind in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert.","REG_2021_2116 - Erwägungsgründe - ErwGr. 81\n\nSoll das Ziel erreicht werden, dass die Verwendung der Mittel aus dem EGFL und dem ELER einer öffentlichen Kontrolle unterliegt, so müssen bestimmte Informationen über Begünstigte öffentlich bekannt gemacht werden. Zu diesen Informationen sollten Angaben über die Identität des Begünstigten, den gewährten Betrag, den Fonds, aus dem dieser gezahlt wird, sowie über das betroffene spezifische Ziel des Vorhabens gehören. Diese Informationen sollten so veröffentlicht werden, dass dabei so wenig wie möglich in die Rechte der Begünstigten auf Achtung ihres Privatlebens und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten eingegriffen wird. Die beiden Rechte sind in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 80","erwgr-80",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 79","erwgr-79",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 78","erwgr-78",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 82","erwgr-82",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 83","erwgr-83",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 84","erwgr-84",[],false]