[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2021_696-erwgr-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2021_696","zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912\u002F2010, (EU) Nr. 1285\u002F2013 und (EU) Nr. 377\u002F2014 sowie des Beschlusses Nr. 541\u002F2014\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R0696",7098961,"ErwGr. 30","erwgr-30",null,"Erwägungsgründe","Das Programm beruht auf komplexen und sich ständig ändernden Technologien. Der Rückgriff auf solche Technologien bedingt insofern Unsicherheiten und Risiken für die im Rahmen des Programms vergebenen öffentlichen Aufträge, als es sich um Aufträge handelt, mit denen eine langfristige Bindung an Ausrüstung und Dienste eingegangen wird. Daher müssen für öffentliche Aufträge neben den in der Haushaltsordnung festgelegten Regeln besondere Maßnahmen vorgesehen werden. So sollte die Möglichkeit bestehen, einen Auftrag mit Bedarfspositionen zu vergeben, unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Ausführung eines Auftrags einen Vertragszusatz einzuführen oder die Vergabe eines Mindestvolumens an Unterauftragnehmer vorzuschreiben, damit insbesondere auch KMU und Start-ups die Beteiligung ermöglicht wird. Schließlich kann der Auftragswert angesichts der für die Programmkomponenten typischen technologischen Unwägbarkeiten nicht immer genau veranschlagt werden; deshalb sollte die Möglichkeit bestehen, Verträge abzuschließen, in denen kein endgültiger Festpreis vorgegeben ist, und Klauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der Union aufzunehmen.","REG_2021_696 - Erwägungsgründe - ErwGr. 30\n\nDas Programm beruht auf komplexen und sich ständig ändernden Technologien. Der Rückgriff auf solche Technologien bedingt insofern Unsicherheiten und Risiken für die im Rahmen des Programms vergebenen öffentlichen Aufträge, als es sich um Aufträge handelt, mit denen eine langfristige Bindung an Ausrüstung und Dienste eingegangen wird. Daher müssen für öffentliche Aufträge neben den in der Haushaltsordnung festgelegten Regeln besondere Maßnahmen vorgesehen werden. So sollte die Möglichkeit bestehen, einen Auftrag mit Bedarfspositionen zu vergeben, unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Ausführung eines Auftrags einen Vertragszusatz einzuführen oder die Vergabe eines Mindestvolumens an Unterauftragnehmer vorzuschreiben, damit insbesondere auch KMU und Start-ups die Beteiligung ermöglicht wird. Schließlich kann der Auftragswert angesichts der für die Programmkomponenten typischen technologischen Unwägbarkeiten nicht immer genau veranschlagt werden; deshalb sollte die Möglichkeit bestehen, Verträge abzuschließen, in denen kein endgültiger Festpreis vorgegeben ist, und Klauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der Union aufzunehmen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 27","erwgr-27",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 33","erwgr-33",[],false]