[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2022_562-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2022_562","zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303\u002F2013 und (EU) Nr. 223\u002F2014 in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R0562",7106419,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch wurden die Verordnungen (EU) Nr. 1301\u002F2013 (3) und (EU) Nr. 1303\u002F2013 (4) des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Verordnung (EU) 2020\u002F460 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) geändert, um eine größere Flexibilität bei der Durchführung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (im Folgenden „Fonds“) sowie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unterstützten operationellen Programmen zu ermöglichen. In Anbetracht der Verschärfung der schwerwiegenden negativen Auswirkungen dieser Krise auf die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Union wurden beide Verordnungen allerdings durch die Verordnung (EU) 2020\u002F558 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) erneut geändert.\nUm den Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die am stärksten benachteiligten Personen zu begegnen, wurde darüber hinaus die Verordnung (EU) Nr. 223\u002F2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) durch die Verordnung (EU) 2020\u002F559 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) geändert, um besondere Maßnahmen für den FEAD zur Bewältigung des Ausbruchs von COVID-19 einzuführen. Durch diese Änderungen wurde den Mitgliedstaaten eine außerordentliche zusätzliche Flexibilität eingeräumt, um sie so in die Lage zu versetzen, sich auf die notwendige Reaktion auf die beispiellose Krise zu konzentrieren; im Hinblick auf eine rasche Reaktion auf diese Krise wurden hierfür die Möglichkeiten ausgeweitet, nicht in Anspruch genommene Unterstützung aus den Fonds zu mobilisieren, und die Verfahrensanforderungen im Zusammenhang mit Programmdurchführung vereinfacht. Mit einer weiteren Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303\u002F2013 durch die Verordnung (EU) 2020\u002F2221 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) wurden erhebliche zusätzliche Mittel als REACT-EU bereitgestellt, um die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihren sozialen Folgen und die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft zu unterstützen.\nAls Teil desselben Pakets wurde die Verordnung (EU) Nr. 223\u002F2014 außerdem durch die Verordnung (EU) 2021\u002F177 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) geändert, um den Mitgliedstaaten die Mobilisierung dieser zusätzlichen Mittel für die am stärksten benachteiligten Personen im Rahmen der Durchführung des FEAD zu ermöglichen.","REG_2022_562 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nAls Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch wurden die Verordnungen (EU) Nr. 1301\u002F2013 (3) und (EU) Nr. 1303\u002F2013 (4) des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Verordnung (EU) 2020\u002F460 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) geändert, um eine größere Flexibilität bei der Durchführung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (im Folgenden „Fonds“) sowie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unterstützten operationellen Programmen zu ermöglichen. In Anbetracht der Verschärfung der schwerwiegenden negativen Auswirkungen dieser Krise auf die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Union wurden beide Verordnungen allerdings durch die Verordnung (EU) 2020\u002F558 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) erneut geändert.\nUm den Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die am stärksten benachteiligten Personen zu begegnen, wurde darüber hinaus die Verordnung (EU) Nr. 223\u002F2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) durch die Verordnung (EU) 2020\u002F559 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) geändert, um besondere Maßnahmen für den FEAD zur Bewältigung des Ausbruchs von COVID-19 einzuführen. 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