[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2022_586-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2022_586","zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R0586",7106573,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Die sieben Bleiverbindungen Dioxobis(stearato)triblei; Fettsäuren, C16-18, Bleisalze; Tribleidioxidphosphonat; Schwefelsäure, Bleisalz, dibasisch; [Phthalato(2-)]dioxotriblei; Tribleibis(carbonat)dihydroxid und Bleioxidsulfat erfüllen die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 für eine Einstufung als reproduktionstoxisch (Kategorie 1A) und erfüllen somit die Kriterien für die Aufnahme in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 gemäß Artikel 57 Buchstabe c der Verordnung. Diese Stoffe sind hauptsächlich in recyceltem Polyvinylchlorid (PVC) enthalten und können mit der derzeitigen Technologie nicht entfernt werden. Die Kommission arbeitet derzeit an einer Verordnung, um die Verwendung von Blei und seinen Verbindungen in PVC-Erzeugnissen zu verbieten und das Inverkehrbringen von PVC-Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % Blei enthalten, mit einigen Ausnahmen zu beschränken. Darüber hinaus werden derzeit der in der Union geltende verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert und der verbindliche biologische Grenzwert für Bleiverbindungen gemäß der Richtlinie 98\u002F24\u002FEG überprüft. Angesichts der laufenden Diskussionen über die Beschränkung der Verwendung von Blei und seinen Verbindungen sowie der möglichen Annahme strengerer Maßnahmen am Arbeitsplatz ist es daher angebracht, einen Beschluss über die Aufnahme dieser Stoffe in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 zu verschieben.","REG_2022_586 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nDie sieben Bleiverbindungen Dioxobis(stearato)triblei; Fettsäuren, C16-18, Bleisalze; Tribleidioxidphosphonat; Schwefelsäure, Bleisalz, dibasisch; [Phthalato(2-)]dioxotriblei; Tribleibis(carbonat)dihydroxid und Bleioxidsulfat erfüllen die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 für eine Einstufung als reproduktionstoxisch (Kategorie 1A) und erfüllen somit die Kriterien für die Aufnahme in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 gemäß Artikel 57 Buchstabe c der Verordnung. Diese Stoffe sind hauptsächlich in recyceltem Polyvinylchlorid (PVC) enthalten und können mit der derzeitigen Technologie nicht entfernt werden. Die Kommission arbeitet derzeit an einer Verordnung, um die Verwendung von Blei und seinen Verbindungen in PVC-Erzeugnissen zu verbieten und das Inverkehrbringen von PVC-Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % Blei enthalten, mit einigen Ausnahmen zu beschränken. Darüber hinaus werden derzeit der in der Union geltende verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert und der verbindliche biologische Grenzwert für Bleiverbindungen gemäß der Richtlinie 98\u002F24\u002FEG überprüft. Angesichts der laufenden Diskussionen über die Beschränkung der Verwendung von Blei und seinen Verbindungen sowie der möglichen Annahme strengerer Maßnahmen am Arbeitsplatz ist es daher angebracht, einen Beschluss über die Aufnahme dieser Stoffe in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 zu verschieben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 13","erwgr-13",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 1","art-1",[],false]