[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2023_1113-art-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2023_1113","über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015\u002F849","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1113",7108047,"Art. 29","art-29","Besondere Bestimmungen","KAPITEL VI Sanktionen und Überwachung","Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen zumindest die verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen nach Artikel 59 Absätze 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2015\u002F849 umfassen, wenn folgende Verstöße gegen diese Verordnung vorliegen:\na) wiederholte oder systematische Nichtübermittlung vorgeschriebener Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger - bei einem Geldtransfer - durch einen Zahlungsdienstleister unter Verstoß gegen die Artikel 4, 5 oder 6 bzw. wiederholte oder systematische Nichtübermittlung vorgeschriebener Angaben zum Originator oder zum Begünstigten – bei einem Kryptowertetransfer - durch einen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen unter Verstoß gegen die Artikel 14 oder 15;\nb) wiederholtes, systematisches oder schweres Versäumnis eines Zahlungsdienstleisters oder eines Anbieters von Krypto-Dienstleistungen, die Aufbewahrung von Aufzeichnungen gemäß Artikel 26 sicherzustellen;\nc) Versäumnis eines Zahlungsdienstleisters, wirksame risikobasierte Verfahren einzuführen, unter Verstoß gegen Artikel 8 oder 12 bzw. eines Anbieters von Krypto-Dienstleistungen, wirksame risikobasierte Verfahren einzuführen, unter Verstoß gegen Artikel 17;\nd) schwerwiegender Verstoß eines zwischengeschalteten Zahlungsdienstleisters gegen Artikel 11 oder 12 bzw. eines zwischengeschalteten Anbieters von Krypto-Dienstleistungen gegen Artikel 19, 20 oder 21.","REG_2023_1113 - KAPITEL VI Sanktionen und Überwachung - Art. 29 Besondere Bestimmungen\n\nDie Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen zumindest die verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen nach Artikel 59 Absätze 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2015\u002F849 umfassen, wenn folgende Verstöße gegen diese Verordnung vorliegen:\na) wiederholte oder systematische Nichtübermittlung vorgeschriebener Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger - bei einem Geldtransfer - durch einen Zahlungsdienstleister unter Verstoß gegen die Artikel 4, 5 oder 6 bzw. wiederholte oder systematische Nichtübermittlung vorgeschriebener Angaben zum Originator oder zum Begünstigten – bei einem Kryptowertetransfer - durch einen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen unter Verstoß gegen die Artikel 14 oder 15;\nb) wiederholtes, systematisches oder schweres Versäumnis eines Zahlungsdienstleisters oder eines Anbieters von Krypto-Dienstleistungen, die Aufbewahrung von Aufzeichnungen gemäß Artikel 26 sicherzustellen;\nc) Versäumnis eines Zahlungsdienstleisters, wirksame risikobasierte Verfahren einzuführen, unter Verstoß gegen Artikel 8 oder 12 bzw. eines Anbieters von Krypto-Dienstleistungen, wirksame risikobasierte Verfahren einzuführen, unter Verstoß gegen Artikel 17;\nd) schwerwiegender Verstoß eines zwischengeschalteten Zahlungsdienstleisters gegen Artikel 11 oder 12 bzw. eines zwischengeschalteten Anbieters von Krypto-Dienstleistungen gegen Artikel 19, 20 oder 21.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 28","Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen","art-28",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 27","Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden","art-27",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 26","Aufbewahrung von Aufzeichnungen","art-26",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 30","Bekanntmachung von Sanktionen und Maßnahmen","art-30",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 31","Anwendung von Sanktionen und Maßnahmen durch zuständige Behörden","art-31",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 32","Meldung von Verstößen","art-32",[],false]