[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2023_1113-erwgr-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2023_1113","über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015\u002F849","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1113",7107982,"ErwGr. 30","erwgr-30",null,"Erwägungsgründe","Kryptowertetransfers können im Vergleich zu Geldtransfers aufgrund ihrer globalen Reichweite und technologischen Merkmale länderübergreifend in größerem Umfang und mit höherer Geschwindigkeit durchgeführt werden. Neben der Pseudoanonymität der Kryptowerte sind es diese Merkmale der Kryptowertetransfers, die es Straftätern ermöglichen, mit hoher Geschwindigkeit umfangreiche illegale Transfers durchzuführen und dabei die Rückverfolgbarkeitsauflagen zu umgehen und unentdeckt zu bleiben, indem sie große Transaktionen in kleinere Beträge aufteilen und dabei mehrere scheinbar nicht miteinander verbundene DLT-Adressen – einschließlich Adressen für den einmaligen Gebrauch – und automatisierte Prozesse verwenden. Die meisten Kryptowerte sind zudem hochvolatil, das heißt, ihr Wert kann innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erheblich schwanken, sodass die Berechnung verbundener Transaktionen ungenauer wird. Um diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollten für alle Kryptowertetransfers unabhängig von deren Betrag sowie davon, ob es sich um innerstaatliche oder grenzüberschreitende Transfers handelt, dieselben Anforderungen gelten.","REG_2023_1113 - Erwägungsgründe - ErwGr. 30\n\nKryptowertetransfers können im Vergleich zu Geldtransfers aufgrund ihrer globalen Reichweite und technologischen Merkmale länderübergreifend in größerem Umfang und mit höherer Geschwindigkeit durchgeführt werden. Neben der Pseudoanonymität der Kryptowerte sind es diese Merkmale der Kryptowertetransfers, die es Straftätern ermöglichen, mit hoher Geschwindigkeit umfangreiche illegale Transfers durchzuführen und dabei die Rückverfolgbarkeitsauflagen zu umgehen und unentdeckt zu bleiben, indem sie große Transaktionen in kleinere Beträge aufteilen und dabei mehrere scheinbar nicht miteinander verbundene DLT-Adressen – einschließlich Adressen für den einmaligen Gebrauch – und automatisierte Prozesse verwenden. Die meisten Kryptowerte sind zudem hochvolatil, das heißt, ihr Wert kann innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erheblich schwanken, sodass die Berechnung verbundener Transaktionen ungenauer wird. Um diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollten für alle Kryptowertetransfers unabhängig von deren Betrag sowie davon, ob es sich um innerstaatliche oder grenzüberschreitende Transfers handelt, dieselben Anforderungen gelten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 27","erwgr-27",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 33","erwgr-33",[],false]