[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2023_1428-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2023_1428","zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231\u002F2012 in Bezug auf Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1428",7109392,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","In Anbetracht der Empfehlung der Behörde und der in der Verordnung (EU) 2023\u002F915 der Kommission (7) festgelegten Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln ist es daher angezeigt, die Spezifikationen für Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) zu ändern. Die Definition dieses Lebensmittelzusatzstoffs sollte geändert werden, um die Verwendung von Glycerin bei der Herstellung des Lebensmittelzusatzstoffs auf Glycerin zu beschränken, das den Spezifikationen des Lebensmittelzusatzstoffs E 422 entspricht. Für Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) sollte im aktuellen Eintrag „Gehalt“ ein Höchstgehalt für Erucasäure festgelegt werden. Die derzeitigen Höchstgrenzen für Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium sollten abgesenkt werden, und die Höchstgrenzen für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern (ausgedrückt als 3-MCPD) und für Glycidylfettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) sollten entsprechend dem Gutachten der Behörde festgelegt werden. Um eine hohe Exposition gefährdeter Verbraucher gegenüber diesen bedenklichen Verunreinigungen und Bestandteilen infolge des Verzehrs von Lebensmitteln, die den Lebensmittelzusatzstoff E 471 enthalten, auszuschließen, ist es erforderlich, strengere Höchstgrenzen für Erucasäure und die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern (ausgedrückt als 3-MCPD) für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder (8) festzulegen. Diese Höchstgrenzen berücksichtigen die Menge, die derzeit nach vernünftigem Ermessen durch die Anwendung der guten Herstellungspraxis erreicht werden kann.","REG_2023_1428 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nIn Anbetracht der Empfehlung der Behörde und der in der Verordnung (EU) 2023\u002F915 der Kommission (7) festgelegten Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln ist es daher angezeigt, die Spezifikationen für Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) zu ändern. Die Definition dieses Lebensmittelzusatzstoffs sollte geändert werden, um die Verwendung von Glycerin bei der Herstellung des Lebensmittelzusatzstoffs auf Glycerin zu beschränken, das den Spezifikationen des Lebensmittelzusatzstoffs E 422 entspricht. Für Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) sollte im aktuellen Eintrag „Gehalt“ ein Höchstgehalt für Erucasäure festgelegt werden. Die derzeitigen Höchstgrenzen für Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium sollten abgesenkt werden, und die Höchstgrenzen für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern (ausgedrückt als 3-MCPD) und für Glycidylfettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) sollten entsprechend dem Gutachten der Behörde festgelegt werden. Um eine hohe Exposition gefährdeter Verbraucher gegenüber diesen bedenklichen Verunreinigungen und Bestandteilen infolge des Verzehrs von Lebensmitteln, die den Lebensmittelzusatzstoff E 471 enthalten, auszuschließen, ist es erforderlich, strengere Höchstgrenzen für Erucasäure und die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern (ausgedrückt als 3-MCPD) für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder (8) festzulegen. Diese Höchstgrenzen berücksichtigen die Menge, die derzeit nach vernünftigem Ermessen durch die Anwendung der guten Herstellungspraxis erreicht werden kann.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]