[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_1028-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_1028","über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018\u002F1724","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1028",7117220,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Diese Verordnung sollte für Dienstleistungen gelten, die eine kurzfristige Vermietung von möblierten Unterkünften gegen Entgelt sowohl auf gewerblicher als auch auf nichtgewerblicher Grundlage darstellen und die nach nationalem Recht genauer definiert werden. In Anbetracht der unterschiedlichen Ansätze, die in den Mitgliedstaaten bestehen, können Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften beispielsweise ein Zimmer im Haupt- oder Zweitwohnsitz eines Gastgebers oder eine gesamte Wohnstätte an Land oder auf dem Wasser für eine begrenzte Anzahl an Tagen im Jahr oder eine oder mehrere vom Gastgeber als Investition erworbene Immobilien betreffen, die während eines Jahres auf Kurzzeitbasis in der Regel für weniger als ein Jahr vermietet werden. Die Bereitstellung möblierter Unterkünfte für eine dauerhaftere Nutzung, in der Regel für ein Jahr oder länger, sollte nicht als kurzfristige Vermietung betrachtet werden. Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften sollten nicht auf die Vermietung zu touristischen oder Freizeitzwecken beschränkt werden, sondern sollten auch Kurzaufenthalte zu anderen Zwecken, z. B. zu Geschäfts- oder Studienzwecken, einschließen.","REG_2024_1028 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDiese Verordnung sollte für Dienstleistungen gelten, die eine kurzfristige Vermietung von möblierten Unterkünften gegen Entgelt sowohl auf gewerblicher als auch auf nichtgewerblicher Grundlage darstellen und die nach nationalem Recht genauer definiert werden. In Anbetracht der unterschiedlichen Ansätze, die in den Mitgliedstaaten bestehen, können Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften beispielsweise ein Zimmer im Haupt- oder Zweitwohnsitz eines Gastgebers oder eine gesamte Wohnstätte an Land oder auf dem Wasser für eine begrenzte Anzahl an Tagen im Jahr oder eine oder mehrere vom Gastgeber als Investition erworbene Immobilien betreffen, die während eines Jahres auf Kurzzeitbasis in der Regel für weniger als ein Jahr vermietet werden. Die Bereitstellung möblierter Unterkünfte für eine dauerhaftere Nutzung, in der Regel für ein Jahr oder länger, sollte nicht als kurzfristige Vermietung betrachtet werden. Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften sollten nicht auf die Vermietung zu touristischen oder Freizeitzwecken beschränkt werden, sondern sollten auch Kurzaufenthalte zu anderen Zwecken, z. B. zu Geschäfts- oder Studienzwecken, einschließen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]