[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_1309-erwgr-79-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_1309","über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015\u002F2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014\u002F61\u002FEU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-05-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1309",7118889,"ErwGr. 79","erwgr-79",null,"Erwägungsgründe","Da die Vorleistungspreise für Intra-EU-Kommunikation nicht reguliert sind und es keinen Überblick über die Transitkosten gibt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass diese Endkundenpreise im Falle einer sofortigen Aufhebung der Maßnahmen steigen würden, wobei Kunden sehr hohen Preisen für Intra-EU-Kommunikation ausgesetzt sein könnten. Daher wird mit der vorliegenden Verordnung eine Bestimmung zur Änderung der Verordnung (EU) 2015\u002F2120 eingeführt, mit der die Anwendung ihres Artikels 5a Absatz 1 verlängert wird.","REG_2024_1309 - Erwägungsgründe - ErwGr. 79\n\nDa die Vorleistungspreise für Intra-EU-Kommunikation nicht reguliert sind und es keinen Überblick über die Transitkosten gibt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass diese Endkundenpreise im Falle einer sofortigen Aufhebung der Maßnahmen steigen würden, wobei Kunden sehr hohen Preisen für Intra-EU-Kommunikation ausgesetzt sein könnten. Daher wird mit der vorliegenden Verordnung eine Bestimmung zur Änderung der Verordnung (EU) 2015\u002F2120 eingeführt, mit der die Anwendung ihres Artikels 5a Absatz 1 verlängert wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 78","erwgr-78",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 77","erwgr-77",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 76","erwgr-76",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 80","erwgr-80",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 81","erwgr-81",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 82","erwgr-82",[],false]