[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_1348-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_1348","zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013\u002F32\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-05-22","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1348",7119201,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Damit die Bediensteten der Behörden, die diese Verordnung anwenden, ihre Pflichten aus der vorliegenden Verordnung erfüllen können, sollten sie über hinreichende Kenntnisse in Fragen des internationalen Schutzes verfügen und diesbezügliche Schulungen erhalten, wobei auch die Unterstützung der Asylagentur in Anspruch genommen werden kann. Damit sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können, sollten den Behörden außerdem angemessene Mittel, einschließlich qualifizierten Personals in ausreichender Zahl, und Leitlinien zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick darauf sollte jeder Mitgliedstaat regelmäßig den Bedarf der Asylbehörde und der anderen zuständigen Behörden bewerten, um sicherzustellen, dass sie zu jedem Zeitpunkt in der Lage sind, die Anträge auf internationalen Schutz effektiv zu bearbeiten, insbesondere auch, wenn es eine unverhältnismäßig große Zahl von Anträgen im gleichen Zeitraum gibt.","REG_2024_1348 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nDamit die Bediensteten der Behörden, die diese Verordnung anwenden, ihre Pflichten aus der vorliegenden Verordnung erfüllen können, sollten sie über hinreichende Kenntnisse in Fragen des internationalen Schutzes verfügen und diesbezügliche Schulungen erhalten, wobei auch die Unterstützung der Asylagentur in Anspruch genommen werden kann. Damit sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können, sollten den Behörden außerdem angemessene Mittel, einschließlich qualifizierten Personals in ausreichender Zahl, und Leitlinien zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick darauf sollte jeder Mitgliedstaat regelmäßig den Bedarf der Asylbehörde und der anderen zuständigen Behörden bewerten, um sicherzustellen, dass sie zu jedem Zeitpunkt in der Lage sind, die Anträge auf internationalen Schutz effektiv zu bearbeiten, insbesondere auch, wenn es eine unverhältnismäßig große Zahl von Anträgen im gleichen Zeitraum gibt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]