[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_1624-erwgr-87-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_1624","zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-06-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1624",7121269,"ErwGr. 87","erwgr-87",null,"Erwägungsgründe","Um eine kohärente Ermittlung derjenigen Drittländer, die eine spezifische und ernsthafte Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen, ohne offiziell Gegenstand eines Aufrufs zur Handlung oder einer verstärkten Überwachung durch die FATF zu sein, sicherzustellen, sollte die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten die Methodik festlegen können, nach der unter außergewöhnlichen Umständen solche Drittländer ermittelt werden. Diese Methodik sollte insbesondere die Art und Weise der Bewertung der Kriterien und das Verfahren für die Interaktion mit diesen Drittländern und für die Einbeziehung der Mitgliedstaaten und der AMLA in die Vorbereitungsphasen einer solchen Ermittlung umfassen.","REG_2024_1624 - Erwägungsgründe - ErwGr. 87\n\nUm eine kohärente Ermittlung derjenigen Drittländer, die eine spezifische und ernsthafte Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen, ohne offiziell Gegenstand eines Aufrufs zur Handlung oder einer verstärkten Überwachung durch die FATF zu sein, sicherzustellen, sollte die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten die Methodik festlegen können, nach der unter außergewöhnlichen Umständen solche Drittländer ermittelt werden. Diese Methodik sollte insbesondere die Art und Weise der Bewertung der Kriterien und das Verfahren für die Interaktion mit diesen Drittländern und für die Einbeziehung der Mitgliedstaaten und der AMLA in die Vorbereitungsphasen einer solchen Ermittlung umfassen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 86","erwgr-86",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 85","erwgr-85",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 84","erwgr-84",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 88","erwgr-88",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 89","erwgr-89",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 90","erwgr-90",[],false]