[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_1747-erwgr-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_1747","zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019\u002F942 und (EU) 2019\u002F943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-06-26","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1747",7122331,"ErwGr. 30","erwgr-30",null,"Erwägungsgründe","Den Mitgliedstaaten stehen bei der Gestaltung und Bereitstellung öffentlicher Unterstützung mehrere Instrumente zur Verfügung, um die Entwicklung der Märkte für Strombezugsverträge zu unterstützen. Es würde zur Entwicklung und zum Wachstum der Märkte für Strombezugsverträge beitragen, wenn Projektträger im Bereich der erneuerbaren Energien, die an einer Ausschreibung für öffentliche Unterstützung teilnehmen, einen Teil des erzeugten Stroms für den Verkauf im Rahmen eines Strombezugsvertrags reservieren können. Darüber hinaus sollten sich die Mitgliedstaaten bei der Bewertung dieser Angebote darum bemühen, Kriterien anzuwenden, mit denen für Akteure wie kleine und mittlere Unternehmen, die auf dem Markt für Strombezugsverträge von Marktzutrittsschranken betroffen sind, Anreize für den Zugang zum Markt für Strombezugsverträge geschaffen werden, indem etwa die Ausschreibungsteilnehmer den Vorzug erhalten, die einen unterzeichneten Strombezugsvertrag vorlegen oder sich verpflichten, für einen Teil des im Rahmen des Projekts erzeugten Stroms einen Strombezugsvertrag mit einem oder mehreren potenziellen Käufern zu unterzeichnen, die beim Zugang zum Markt für Strombezugsverträge Schwierigkeiten haben.","REG_2024_1747 - Erwägungsgründe - ErwGr. 30\n\nDen Mitgliedstaaten stehen bei der Gestaltung und Bereitstellung öffentlicher Unterstützung mehrere Instrumente zur Verfügung, um die Entwicklung der Märkte für Strombezugsverträge zu unterstützen. Es würde zur Entwicklung und zum Wachstum der Märkte für Strombezugsverträge beitragen, wenn Projektträger im Bereich der erneuerbaren Energien, die an einer Ausschreibung für öffentliche Unterstützung teilnehmen, einen Teil des erzeugten Stroms für den Verkauf im Rahmen eines Strombezugsvertrags reservieren können. Darüber hinaus sollten sich die Mitgliedstaaten bei der Bewertung dieser Angebote darum bemühen, Kriterien anzuwenden, mit denen für Akteure wie kleine und mittlere Unternehmen, die auf dem Markt für Strombezugsverträge von Marktzutrittsschranken betroffen sind, Anreize für den Zugang zum Markt für Strombezugsverträge geschaffen werden, indem etwa die Ausschreibungsteilnehmer den Vorzug erhalten, die einen unterzeichneten Strombezugsvertrag vorlegen oder sich verpflichten, für einen Teil des im Rahmen des Projekts erzeugten Stroms einen Strombezugsvertrag mit einem oder mehreren potenziellen Käufern zu unterzeichnen, die beim Zugang zum Markt für Strombezugsverträge Schwierigkeiten haben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 27","erwgr-27",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 33","erwgr-33",[],false]