[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_2609-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_2609","zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Napropamid, Pyridaben und Tebufenpyrad in oder auf bestimmten Erzeugnissen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R2609",7125589,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Für Pyridaben in oder auf Aprikosen, Pfirsichen und Bohnen (mit Hülsen) legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die zuvor festgestellte Datenlücke nicht geschlossen wurde, und sie empfahl den Risikomanagern, für diese Erzeugnisse eine Senkung der RHG auf die Bestimmungsgrenze in Erwägung zu ziehen. In Bezug auf diese Erzeugnisse ist es daher angemessen, die RHG für Pyridaben auf die erzeugnisspezifische Bestimmungsgrenze zu senken und die entsprechenden Fußnoten, die die Vorlage zusätzlicher Informationen erfordern, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 zu streichen.","REG_2024_2609 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nFür Pyridaben in oder auf Aprikosen, Pfirsichen und Bohnen (mit Hülsen) legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die zuvor festgestellte Datenlücke nicht geschlossen wurde, und sie empfahl den Risikomanagern, für diese Erzeugnisse eine Senkung der RHG auf die Bestimmungsgrenze in Erwägung zu ziehen. In Bezug auf diese Erzeugnisse ist es daher angemessen, die RHG für Pyridaben auf die erzeugnisspezifische Bestimmungsgrenze zu senken und die entsprechenden Fußnoten, die die Vorlage zusätzlicher Informationen erfordern, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 zu streichen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]