[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_3110-erwgr-72-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_3110","zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305\u002F2011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R3110",7127892,"ErwGr. 72","erwgr-72",null,"Erwägungsgründe","Als Reaktion auf einen bemerkenswerten Prozentsatz von Notifizierungen, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Bewertungen beruhten, insbesondere bei der Notifizierung von Rechtsträgern ohne eigene technische Kompetenz, müssen die Anforderungen an notifizierte Stellen präzisiert werden, insbesondere in Bezug auf ihre Unabhängigkeit, die Delegierung an andere juristische Personen und ihre eigene Leistungsfähigkeit; muss eine ausreichende Ausstattung der notifizierten Stellen mit qualifiziertem Personal vorgeschrieben werden, für die eine Qualifikationsmatrix ein effizientes Instrument darstellen kann; muss sichergestellt und überprüft werden, ob die notifizierte Stelle die Personalausstattung, die Zuweisung externer Sachverständiger, die Verfahren, Kriterien und Entscheidungen wirksam kontrolliert, und nicht ein Unterauftragnehmer, ein Zweigunternehmen oder ein anderes Unternehmen, das derselben Unternehmensfamilie angehört; und es müssen die Unterlagen, von einer Stelle bei der Beantragung der Benennung als notifizierte Stelle vorzulegen sind, erweitert werden, um eine tiefergehende und vergleichsweise fairere Grundlage für die Entscheidung der notifizierenden Behörden zu schaffen.","REG_2024_3110 - Erwägungsgründe - ErwGr. 72\n\nAls Reaktion auf einen bemerkenswerten Prozentsatz von Notifizierungen, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Bewertungen beruhten, insbesondere bei der Notifizierung von Rechtsträgern ohne eigene technische Kompetenz, müssen die Anforderungen an notifizierte Stellen präzisiert werden, insbesondere in Bezug auf ihre Unabhängigkeit, die Delegierung an andere juristische Personen und ihre eigene Leistungsfähigkeit; muss eine ausreichende Ausstattung der notifizierten Stellen mit qualifiziertem Personal vorgeschrieben werden, für die eine Qualifikationsmatrix ein effizientes Instrument darstellen kann; muss sichergestellt und überprüft werden, ob die notifizierte Stelle die Personalausstattung, die Zuweisung externer Sachverständiger, die Verfahren, Kriterien und Entscheidungen wirksam kontrolliert, und nicht ein Unterauftragnehmer, ein Zweigunternehmen oder ein anderes Unternehmen, das derselben Unternehmensfamilie angehört; und es müssen die Unterlagen, von einer Stelle bei der Beantragung der Benennung als notifizierte Stelle vorzulegen sind, erweitert werden, um eine tiefergehende und vergleichsweise fairere Grundlage für die Entscheidung der notifizierenden Behörden zu schaffen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 71","erwgr-71",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 70","erwgr-70",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 69","erwgr-69",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 74","erwgr-74",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 75","erwgr-75",[],false]