[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_573-erwgr-13-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_573","über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517\u002F2014","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-02-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R0573",7128947,"ErwGr. 13","erwgr-13",null,"Erwägungsgründe","Kühl- und Gefriergeräte sind für einen ordnungsgemäßen Betrieb in hohem Maße auf fluorierte Treibhausgase angewiesen und stellen eine der wichtigsten Kategorien bei der Abfallbewirtschaftung von Elektro- und Elektronikgeräten dar. Im Einklang mit dem Verursacherprinzip und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Abfälle bei diesen schädlichen Gasen ist es wichtig, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung bei Elektro- und Elektronikgeräten auch die Bewirtschaftung der fluorierten Treibhausgase umfassen, die in Elektro- und Elektronik-Altgeräten enthalten sind oder verwendet werden. In der Richtlinie 2012\u002F19\u002FEU sind für Hersteller Finanzierungsverpflichtungen für Elektro- und Elektronikgeräte festgelegt. Diese Verordnung ergänzt diese Richtlinie, indem sie die Finanzierung der Sammlung, der Behandlung, der Verwertung, der umweltgerechten Entsorgung, des Recyclings, der Aufarbeitung oder der Zerstörung der in den Anhängen I und II der vorliegenden Verordnung genannten fluorierten Treibhausgase aus Erzeugnissen und Einrichtungen vorschreibt, die diese Gase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und bei denen es sich um Elektro- und Elektronikaltgeräte handelt.","REG_2024_573 - Erwägungsgründe - ErwGr. 13\n\nKühl- und Gefriergeräte sind für einen ordnungsgemäßen Betrieb in hohem Maße auf fluorierte Treibhausgase angewiesen und stellen eine der wichtigsten Kategorien bei der Abfallbewirtschaftung von Elektro- und Elektronikgeräten dar. Im Einklang mit dem Verursacherprinzip und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Abfälle bei diesen schädlichen Gasen ist es wichtig, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung bei Elektro- und Elektronikgeräten auch die Bewirtschaftung der fluorierten Treibhausgase umfassen, die in Elektro- und Elektronik-Altgeräten enthalten sind oder verwendet werden. In der Richtlinie 2012\u002F19\u002FEU sind für Hersteller Finanzierungsverpflichtungen für Elektro- und Elektronikgeräte festgelegt. Diese Verordnung ergänzt diese Richtlinie, indem sie die Finanzierung der Sammlung, der Behandlung, der Verwertung, der umweltgerechten Entsorgung, des Recyclings, der Aufarbeitung oder der Zerstörung der in den Anhängen I und II der vorliegenden Verordnung genannten fluorierten Treibhausgase aus Erzeugnissen und Einrichtungen vorschreibt, die diese Gase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und bei denen es sich um Elektro- und Elektronikaltgeräte handelt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 10","erwgr-10",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 16","erwgr-16",[],false]