[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_792-erwgr-71-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_792","zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-02-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R0792",7129428,"ErwGr. 71","erwgr-71",null,"Erwägungsgründe","Die Ukraine sollte bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Ukraine-Plans dem Grundsatz der Steuerung auf mehreren Ebenen und einem Bottom-up Ansatz folgen und daher die Lage in den ukrainischen Regionen und Gemeinden in Anbetracht ihrer besonderen Bedürfnisse an Erholung und Wiederaufbau, Reformen, Modernisierung und Dezentralisierung besonders berücksichtigen und die regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft auf sinnvolle Weise konsultieren. Lokale Aufbaupläne sollten, soweit vorhanden, berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sollten durch den Ukraine-Plan insbesondere die wirtschaftliche, soziale, ökologische und räumliche Entwicklung der ukrainischen Regionen und Gemeinden sowie die Dezentralisierungsreform in der Ukraine und die Angleichung an die Standards der Union unterstützt werden. Durch den Ukraine-Plan sollte außerdem sichergestellt werden, dass die subnationalen Gebietskörperschaften, insbesondere die Gemeinden, in die Entscheidungsfindung über die Verwendung der Unterstützung für den Wiederaufbau auf lokaler Ebene einbezogen werden und dass die von diesen subnationalen Gebietskörperschaften ausgewählten und durchgeführten Wiederaufbauprojekte einen angemessenen Teil der Unterstützung ausmachen.","REG_2024_792 - Erwägungsgründe - ErwGr. 71\n\nDie Ukraine sollte bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Ukraine-Plans dem Grundsatz der Steuerung auf mehreren Ebenen und einem Bottom-up Ansatz folgen und daher die Lage in den ukrainischen Regionen und Gemeinden in Anbetracht ihrer besonderen Bedürfnisse an Erholung und Wiederaufbau, Reformen, Modernisierung und Dezentralisierung besonders berücksichtigen und die regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft auf sinnvolle Weise konsultieren. Lokale Aufbaupläne sollten, soweit vorhanden, berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sollten durch den Ukraine-Plan insbesondere die wirtschaftliche, soziale, ökologische und räumliche Entwicklung der ukrainischen Regionen und Gemeinden sowie die Dezentralisierungsreform in der Ukraine und die Angleichung an die Standards der Union unterstützt werden. Durch den Ukraine-Plan sollte außerdem sichergestellt werden, dass die subnationalen Gebietskörperschaften, insbesondere die Gemeinden, in die Entscheidungsfindung über die Verwendung der Unterstützung für den Wiederaufbau auf lokaler Ebene einbezogen werden und dass die von diesen subnationalen Gebietskörperschaften ausgewählten und durchgeführten Wiederaufbauprojekte einen angemessenen Teil der Unterstützung ausmachen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 70","erwgr-70",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 69","erwgr-69",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 68","erwgr-68",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 72","erwgr-72",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 74","erwgr-74",[],false]