[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_900-erwgr-68-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_900","über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-03-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R0900",7129976,"ErwGr. 68","erwgr-68",null,"Erwägungsgründe","Informationen über die Beträge und den Wert sonstiger Leistungen, die ganz oder teilweise für politische Werbedienstleistungen entgegengenommen wurden, können einen nützlichen Beitrag zur politischen Debatte leisten. Es muss sichergestellt werden, dass die Jahresberichte der betreffenden Herausgeber politischer Werbung einen angemessenen Überblick über die betriebene politische Werbung ermöglichen. Um Aufsicht und Rechenschaftspflicht zu unterstützen, sollte diese Berichterstattung Informationen über die Ausgaben für das Targeting oder die Zustellung politischer Werbung in dem betreffenden Zeitraum, aggregiert nach Kampagne und einschließlich etwaiger relevanter Informationen, die den Herausgebern politischer Werbung von anderen Stellen übermittelt wurden, umfassen. Damit keine unverhältnismäßigen Belastungen entstehen, sollten diese Transparenzberichtspflichten nicht für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gelten, die unter Artikel 3 Absätze 1, 2 und 3 der Richtlinie 2013\u002F34\u002FEU fallen.","REG_2024_900 - Erwägungsgründe - ErwGr. 68\n\nInformationen über die Beträge und den Wert sonstiger Leistungen, die ganz oder teilweise für politische Werbedienstleistungen entgegengenommen wurden, können einen nützlichen Beitrag zur politischen Debatte leisten. Es muss sichergestellt werden, dass die Jahresberichte der betreffenden Herausgeber politischer Werbung einen angemessenen Überblick über die betriebene politische Werbung ermöglichen. Um Aufsicht und Rechenschaftspflicht zu unterstützen, sollte diese Berichterstattung Informationen über die Ausgaben für das Targeting oder die Zustellung politischer Werbung in dem betreffenden Zeitraum, aggregiert nach Kampagne und einschließlich etwaiger relevanter Informationen, die den Herausgebern politischer Werbung von anderen Stellen übermittelt wurden, umfassen. Damit keine unverhältnismäßigen Belastungen entstehen, sollten diese Transparenzberichtspflichten nicht für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gelten, die unter Artikel 3 Absätze 1, 2 und 3 der Richtlinie 2013\u002F34\u002FEU fallen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 67","erwgr-67",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 65","erwgr-65",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 69","erwgr-69",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 70","erwgr-70",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 71","erwgr-71",[],false]