[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_982-art-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_982","über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008\u002F615\u002FJI und 2008\u002F616\u002FJI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018\u002F1726, (EU) 2019\u002F817 und (EU) 2019\u002F818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-09","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R0982",7130206,"Art. 4","art-4","Begriffsbestimmungen","KAPITEL 1 Allgemeine Bestimmungen","Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck\n1. „Loci“ (Singular: „Locus“) DNA-Orte, die Identifikationsmerkmale einer analysierten menschlichen DNA-Probe enthalten;\n2. „DNA-Profil“ einen Buchstaben- bzw. Zahlencode, der eine Reihe von Loci oder die spezielle Molekularstruktur an den verschiedenen Loci darstellt;\n3. „DNA-Fundstellendatensatz“ ein in Artikel 7 genanntes DNA-Profil und die entsprechende Referenznummer;\n4. „identifiziertes DNA-Profil“ das DNA-Profil einer identifizierten Person;\n5. „nicht identifiziertes DNA-Profil“ ein DNA-Profil einer noch nicht identifizierten Person, das im Zuge der Untersuchung von Straftaten gewonnen wurde, einschließlich eines aus Spuren gewonnenen DNA-Profils;\n6. „daktyloskopische Daten“ Bilder von Fingerabdrücken, Bilder von Fingerabdruckspuren, Bilder von Handabdrücken, Bilder von Handabdruckspuren und Templates derartiger Abdrücke (codierte Minutien), die in einer automatisierten Datenbank gespeichert und verarbeitet werden;\n7. „daktyloskopischer Fundstellendatensatz“ die in Artikel 12 genannten daktyloskopischen Daten und die entsprechende Referenznummer;\n8. „nicht identifizierte daktyloskopische Daten“ die bei der Untersuchung einer Straftat erhobenen daktyloskopischen Daten einer noch nicht identifizierten Person, einschließlich aus Spuren gewonnener daktyloskopischer Daten;\n9. „identifizierte daktyloskopische Daten“ die daktyloskopischen Daten einer identifizierten Person;\n10. „Einzelfall“ eine einzelne Akte im Zusammenhang mit der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung einer Straftat, der Abfrage nach einer vermissten Person oder der Identifizierung nicht identifizierter menschlicher Überreste;\n11. „Gesichtsbild“ eine digitale Aufnahme des Gesichts einer Person;\n12. „Fundstellendatensatz zu Gesichtsbildern“ ein in Artikel 21 genanntes Gesichtsbild und die entsprechende Referenznummer;\n13. „nicht identifiziertes Gesichtsbild“ ein bei der Untersuchung einer Straftat erhobenes Gesichtsbild, das zu einer noch nicht identifizierten Person gehört, einschließlich eines aus Spuren gewonnenen Gesichtsbildes;\n14. „identifiziertes Gesichtsbild“ das Gesichtsbild einer identifizierten Person;\n15. „biometrische Daten“ DNA-Profile, daktyloskopische Daten oder Gesichtsbilder;\n16. „alphanumerische Daten“ Daten in Form von Buchstaben, Ziffern, Sonderzeichen, Leerzeichen und Satzzeichen;\n17. „Übereinstimmung“ eine Übereinstimmung als Ergebnis eines automatischen Abgleichs zwischen in einer Datenbank gespeicherten personenbezogenen Daten;\n18. „Kandidat“ Daten, mit denen eine Übereinstimmung festgestellt wurde;\n19. „ersuchender Mitgliedstaat“ einen Mitgliedstaat, der eine Abfrage über den Prüm-II-Rahmen durchführt;\n20. „ersuchter Mitgliedstaat“ den Mitgliedstaat, in dessen Datenbanken ein ersuchender Mitgliedstaat eine Abfrage über den Prüm-II-Rahmen durchführt;\n21. „Polizeiakten“ biografische Daten von Verdächtigen und verurteilten Personen, die in für die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten eingerichteten nationalen Datenbanken verfügbar sind;\n22. „Pseudonymisierung“ Pseudonymisierung im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Richtlinie (EU) 2016\u002F680;\n23. „Verdächtiger“ eine Person im Sinne des Artikels 6 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2016\u002F680;\n24. „personenbezogene Daten“ personenbezogene Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2016\u002F680;\n25. „Europol-Daten“ alle operativen personenbezogenen Daten, die von Europol gemäß der Verordnung (EU) 2016\u002F794 verarbeitet werden;\n26. „zuständige Behörde“ jede für die Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten zuständige staatliche Stelle oder jede andere Stelle oder Einrichtung, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats mit der Ausübung öffentlicher Gewalt und hoheitlicher Befugnisse für die Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten betraut ist;\n27. „Aufsichtsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 41 der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;\n28. „SIENA“ die von Europol verwaltete und entwickelte Netzanwendung für sicheren Datenaustausch gemäß der Verordnung (EU) 2016\u002F794;\n29. „Vorfall“ einen Vorfall im Sinne des Artikels 6 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2022\u002F2555 des Europäischen Parlaments und des Rates (17);\n30. „erheblicher Vorfall“ einen Vorfall mit Ausnahme eines Vorfalls, der begrenzte Auswirkungen hat und in Bezug auf die Methode oder Technologie wahrscheinlich bereits wohlbekannt ist;\n31. „erhebliche Cyberbedrohung“ eine Cyberbedrohung mit der Möglichkeit und der Fähigkeit und deren Zweck es ist, einen erheblichen Vorfall zu verursachen;\n32. „erhebliche Schwachstelle“ eine Schwachstelle, die wahrscheinlich zu einem erheblichen Vorfall führt, wenn sie genutzt wird.","REG_2024_982 - KAPITEL 1 Allgemeine Bestimmungen - Art. 4 Begriffsbestimmungen\n\nFür die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck\n1. „Loci“ (Singular: „Locus“) DNA-Orte, die Identifikationsmerkmale einer analysierten menschlichen DNA-Probe enthalten;\n2. „DNA-Profil“ einen Buchstaben- bzw. Zahlencode, der eine Reihe von Loci oder die spezielle Molekularstruktur an den verschiedenen Loci darstellt;\n3. „DNA-Fundstellendatensatz“ ein in Artikel 7 genanntes DNA-Profil und die entsprechende Referenznummer;\n4. „identifiziertes DNA-Profil“ das DNA-Profil einer identifizierten Person;\n5. „nicht identifiziertes DNA-Profil“ ein DNA-Profil einer noch nicht identifizierten Person, das im Zuge der Untersuchung von Straftaten gewonnen wurde, einschließlich eines aus Spuren gewonnenen DNA-Profils;\n6. „daktyloskopische Daten“ Bilder von Fingerabdrücken, Bilder von Fingerabdruckspuren, Bilder von Handabdrücken, Bilder von Handabdruckspuren und Templates derartiger Abdrücke (codierte Minutien), die in einer automatisierten Datenbank gespeichert und verarbeitet werden;\n7. „daktyloskopischer Fundstellendatensatz“ die in Artikel 12 genannten daktyloskopischen Daten und die entsprechende Referenznummer;\n8. „nicht identifizierte daktyloskopische Daten“ die bei der Untersuchung einer Straftat erhobenen daktyloskopischen Daten einer noch nicht identifizierten Person, einschließlich aus Spuren gewonnener daktyloskopischer Daten;\n9. „identifizierte daktyloskopische Daten“ die daktyloskopischen Daten einer identifizierten Person;\n10. „Einzelfall“ eine einzelne Akte im Zusammenhang mit der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung einer Straftat, der Abfrage nach einer vermissten Person oder der Identifizierung nicht identifizierter menschlicher Überreste;\n11. „Gesichtsbild“ eine digitale Aufnahme des Gesichts einer Person;\n12. „Fundstellendatensatz zu Gesichtsbildern“ ein in Artikel 21 genanntes Gesichtsbild und die entsprechende Referenznummer;\n13. „nicht identifiziertes Gesichtsbild“ ein bei der Untersuchung einer Straftat erhobenes Gesichtsbild, das zu einer noch nicht identifizierten Person gehört, einschließlich eines aus Spuren gewonnenen Gesichtsbildes;\n14. „identifiziertes Gesichtsbild“ das Gesichtsbild einer identifizierten Person;\n15. „biometrische 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