[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2024_982-erwgr-37-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2024_982","über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008\u002F615\u002FJI und 2008\u002F616\u002FJI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018\u002F1726, (EU) 2019\u002F817 und (EU) 2019\u002F818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-09","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R0982",7130191,"ErwGr. 37","erwgr-37",null,"Erwägungsgründe","Angesichts des Umfangs und der Sensibilität der für die Zwecke dieser Verordnung ausgetauschten personenbezogenen Daten und der unterschiedlichen nationalen Vorschriften für die Speicherung von Informationen über natürliche Personen in nationalen Datenbanken ist es wichtig sicherzustellen, dass die für die automatisierte Abfrage im Rahmen dieser Verordnung verwendeten Datenbanken im Einklang mit dem nationalen Recht und der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 eingerichtet werden. Daher sollten die Mitgliedstaaten, bevor sie ihre nationalen Datenbanken mit dem Router oder dem EPRIS verbinden, eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 durchführen und die in dieser Richtlinie vorgesehene Aufsichtsbehörde konsultieren.","REG_2024_982 - Erwägungsgründe - ErwGr. 37\n\nAngesichts des Umfangs und der Sensibilität der für die Zwecke dieser Verordnung ausgetauschten personenbezogenen Daten und der unterschiedlichen nationalen Vorschriften für die Speicherung von Informationen über natürliche Personen in nationalen Datenbanken ist es wichtig sicherzustellen, dass die für die automatisierte Abfrage im Rahmen dieser Verordnung verwendeten Datenbanken im Einklang mit dem nationalen Recht und der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 eingerichtet werden. Daher sollten die Mitgliedstaaten, bevor sie ihre nationalen Datenbanken mit dem Router oder dem EPRIS verbinden, eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 durchführen und die in dieser Richtlinie vorgesehene Aufsichtsbehörde konsultieren.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 34","erwgr-34",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 40","erwgr-40",[],false]