[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_13-art-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_13","über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019\u002F818","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R0013",7131076,"Art. 8","art-8","Grundrechte","KAPITEL 2 ERHEBUNG, ÜBERMITTLUNG, SPEICHERUNG UND LÖSCHUNG VON API-DATEN","(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2025\u002F12 durch Fluggesellschaften und zuständige Behörden darf nicht zu einer Diskriminierung von Personen aus den in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) aufgeführten Gründen führen.\n(2) Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die Menschenwürde und die Grundrechte uneingeschränkt zu achten und die in der Charta anerkannten Grundsätze zu wahren, darunter auch das Recht auf Achtung der Privatsphäre, auf Asyl, auf Schutz personenbezogener Daten, auf Freizügigkeit und auf wirksame Rechtsbehelfe.\n(3) Besondere Aufmerksamkeit ist dabei Kindern, älteren Menschen und Menschen mit einer Behinderung und schutzbedürftigen Menschen zu widmen. Bei der Anwendung dieser Verordnung ist dem Kindeswohl Vorrang einzuräumen.","REG_2025_13 - KAPITEL 2 ERHEBUNG, ÜBERMITTLUNG, SPEICHERUNG UND LÖSCHUNG VON API-DATEN - Art. 8 Grundrechte\n\n(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2025\u002F12 durch Fluggesellschaften und zuständige Behörden darf nicht zu einer Diskriminierung von Personen aus den in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) aufgeführten Gründen führen.\n(2) Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die Menschenwürde und die Grundrechte uneingeschränkt zu achten und die in der Charta anerkannten Grundsätze zu wahren, darunter auch das Recht auf Achtung der Privatsphäre, auf Asyl, auf Schutz personenbezogener Daten, auf Freizügigkeit und auf wirksame Rechtsbehelfe.\n(3) Besondere Aufmerksamkeit ist dabei Kindern, älteren Menschen und Menschen mit einer Behinderung und schutzbedürftigen Menschen zu widmen. Bei der Anwendung dieser Verordnung ist dem Kindeswohl Vorrang einzuräumen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 7","Berichtigung, Vervollständigung und Aktualisierung von API-Daten","art-7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 6","Speicherzeitraum und Löschung von API-Daten","art-6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 5","Pflichten der Fluggesellschaften im Zusammenhang mit der Übermittlung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten","art-5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 9","Der Router","art-9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 10","Ausschließliche Nutzung des Routers","art-10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 11","Verifizierung des Datenformats und der Übermittlung","art-11",[],false]