[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_13-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_13","über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019\u002F818","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R0013",7131077,"Art. 9","art-9","Der Router","KAPITEL 3 BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DES ROUTERS","(1) Gemäß den Artikeln 25 und 26 übernimmt die eu-LISA die Konzeption, die Entwicklung, das Hosting und die technische Verwaltung eines Routers, um die Übermittlung von verschlüsselten API-Daten und sonstigen PNR-Daten durch die Fluggesellschaften an die PNR-Zentralstellen im Einklang mit dieser Verordnung zu erleichtern.\n(2) Der Router besteht aus: a) einer zentralen Infrastruktur, einschließlich einer Reihe technischer Komponenten, die den Empfang und die Übertragung von verschlüsselten API-Daten und sonstigen PNR-Daten ermöglichen; b) einem sicheren Kommunikationskanal zwischen der zentralen Infrastruktur und den PNR-Zentralstellen sowie einem sicheren Kommunikationskanal zwischen der zentralen Infrastruktur und den Fluggesellschaften für die Übermittlung und Übertragung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten und für alle damit zusammenhängenden Mitteilungen, sowie für die Einfügung ausgewählter Flüge durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 4 in den Router und für alle damit zusammenhängenden Aktualisierungen; c) einem sicheren Kanal für den Empfang von Echtzeit-Flugverkehrsdaten.\n(3) Unbeschadet des Artikels 10 der vorliegenden Verordnung werden erforderlichenfalls und soweit technisch möglich die technischen Komponenten des Web-Dienstes gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017\u002F2226, einschließlich Hardware- und Softwarekomponenten, des Zugangs für Beförderungsunternehmen gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) 2018\u002F1240 und des Carrier Gateways gemäß Artikel 45c der Verordnung (EG) Nr. 767\u002F2008, vom Router mitgenutzt und wiederverwendet. Die eu-LISA konzipiert den Router — soweit technisch und operativ möglich — in einer Weise, die im Einklang mit den Verpflichtungen steht, die den Fluggesellschaften aus den Verordnungen (EG) Nr. 767\u002F2008, (EU) 2017\u002F2226 und (EU) 2018\u002F1240 erwachsen.\n(4) Der Router extrahiert automatisch die Daten und stellt sie gemäß Artikel 39 dieser Verordnung dem durch Artikel 39 der Verordnung (EU) 2019\u002F818 eingerichteten zentralen Speicher für Berichte und Statistiken (CRRS) zur Verfügung.\n(5) Die eu-LISA konzipiert und entwickelt den Router so, dass bei jeder Übermittlung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten von den Fluggesellschaften an den Router gemäß Artikel 5 und bei jeder Übertragung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten vom Router an die PNR-Zentralstellen gemäß Artikel 12 und an den CRRS gemäß Artikel 39 Absatz 2 die Übertragung der API-Daten und sonstigen PNR-Daten mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt.","REG_2025_13 - KAPITEL 3 BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DES ROUTERS - Art. 9 Der Router\n\n(1) Gemäß den Artikeln 25 und 26 übernimmt die eu-LISA die Konzeption, die Entwicklung, das Hosting und die technische Verwaltung eines Routers, um die Übermittlung von verschlüsselten API-Daten und sonstigen PNR-Daten durch die Fluggesellschaften an die PNR-Zentralstellen im Einklang mit dieser Verordnung zu erleichtern.\n(2) Der Router besteht aus: a) einer zentralen Infrastruktur, einschließlich einer Reihe technischer Komponenten, die den Empfang und die Übertragung von verschlüsselten API-Daten und sonstigen PNR-Daten ermöglichen; b) einem sicheren Kommunikationskanal zwischen der zentralen Infrastruktur und den PNR-Zentralstellen sowie einem sicheren Kommunikationskanal zwischen der zentralen Infrastruktur und den Fluggesellschaften für die Übermittlung und Übertragung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten und für alle damit zusammenhängenden Mitteilungen, sowie für die Einfügung ausgewählter Flüge durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 4 in den Router und für alle damit zusammenhängenden Aktualisierungen; c) einem sicheren Kanal für den Empfang von Echtzeit-Flugverkehrsdaten.\n(3) Unbeschadet des Artikels 10 der vorliegenden Verordnung werden erforderlichenfalls und soweit technisch möglich die technischen Komponenten des Web-Dienstes gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017\u002F2226, einschließlich Hardware- und Softwarekomponenten, des Zugangs für Beförderungsunternehmen gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) 2018\u002F1240 und des Carrier Gateways gemäß Artikel 45c der Verordnung (EG) Nr. 767\u002F2008, vom Router mitgenutzt und wiederverwendet. Die eu-LISA konzipiert den Router — soweit technisch und operativ möglich — in einer Weise, die im Einklang mit den Verpflichtungen steht, die den Fluggesellschaften aus den Verordnungen (EG) Nr. 767\u002F2008, (EU) 2017\u002F2226 und (EU) 2018\u002F1240 erwachsen.\n(4) Der Router extrahiert automatisch die Daten und stellt sie gemäß Artikel 39 dieser Verordnung dem durch Artikel 39 der Verordnung (EU) 2019\u002F818 eingerichteten zentralen Speicher für Berichte und Statistiken (CRRS) zur Verfügung.\n(5) Die eu-LISA konzipiert und entwickelt den Router so, dass bei jeder Übermittlung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten von den Fluggesellschaften an den Router gemäß Artikel 5 und bei jeder Übertragung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten vom Router an die PNR-Zentralstellen gemäß Artikel 12 und an den CRRS gemäß Artikel 39 Absatz 2 die Übertragung der API-Daten und sonstigen PNR-Daten mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 8","Grundrechte","art-8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 7","Berichtigung, Vervollständigung und Aktualisierung von API-Daten","art-7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 6","Speicherzeitraum und Löschung von API-Daten","art-6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 10","Ausschließliche Nutzung des Routers","art-10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 11","Verifizierung des Datenformats und der Übermittlung","art-11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 12","Übertragung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten vom Router an die PNR-Zentralstellen","art-12",[],false]